Erstellt am 07. Februar 2011, 18:54
Generelles Haustierhalte-Verbot für Mieter aufgehoben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein in vielen Mietverträgen stereotyp erlassenes Verbot, Haustiere zu halten, aufgehoben.
"Eine einseitige Auflösung des alten im Austausch gegen einen neuen Mietvertrag muss der Mieter nicht akzeptieren", heißt es in dem Bericht. Nur wenn der Mieter mit seinem Haustier einen "erheblich nachteiligen Gebrauch" vom Mietgegenstand macht, also Gestank, Schmutz, Gefahr oder Lärm verursacht, kann der Vermieter ein Kündigungsverfahren in Gang setzen.
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