Erstellt am 05. August 2011, 19:00
FPÖ will Burgenland-Wahl 2010 anfechten. Burgenlands Freiheitliche liebäugeln erneut mit einer Anfechtung der Landtagswahl 2010. Bei dem am 30. Mai des Vorjahres geschlagenen Urnengang verpasste die FPÖ rechnerisch um eine Stimme - die im Gegenzug der Liste Burgenland den Einzug in den Landtag brachte - das vierte Mandat.

Der Wiener Jurist Wolf-Georg Schärf habe nun laut Tschürtz eine Möglichkeit für eine Wahlanfechtung entdeckt. Voraussetzung für den Gang zum Höchstgericht sei, dass der Prozess rechtskräftig mit einem Schuldspruch endet. Nach dem erstinstanzlichen Urteil - der Ex-Ortschef erhielt nach der Manipulation von Wahlkarten sechs Monate bedingt und 7.200 Euro Geldstrafe - liegt der Fall mittlerweile beim Oberlandesgericht Wien.
Im Fall einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung würde die nach dem Urnengang gegebene Einspruchsfrist neu zu laufen beginnen: "Somit kann die Wahl angefochten werden", argumentierte Tschürtz. Den Präzedenzfall dazu bilde ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahr 1998. Der FPÖ-Chef beruft sich dabei auf seinen juristischen Berater: "Er sagt, er glaubt, da muss es zu einer Neuwahl kommen."
Mit einem Einspruch gegen das Ergebnis des Urnengangs lediglich in Unterrabnitz-Schwendgraben würde man sich nicht begnügen. "Die gesamte Wahl wird angefochten", erklärte Tschürtz: "Es liegt klarer Wahlbetrug vor, es sind 13 Stimmen gefälscht." Und wenn die Wähler die Neuauflage nicht goutieren? "Dann bleibt es bei drei Mandaten. Wir wollen einfach nur die rechtliche Komponente geklärt haben", meinte der Parteiobmann. Nähere Details in Sachen möglicher Wahlanfechtung wollen die Freiheitlichen bei einer Pressekonferenz am Montag in Eisenstadt bekanntgeben.
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