Erstellt am 15. November 2012, 12:03
Klage von Ex-BEWAG-Vorstand Lukits abgewiesen. Die Klage des Ex-BEWAG-Vorstands Hans Lukits gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ist vom Landesgericht Eisenstadt abgewiesen worden. Das teilte die Energie Burgenland AG, vormals BEWAG, am Donnerstag mit.

Lukits hatte seine nachträgliche fristlose Entlassung (das Vorstandsduo war bis 31. Dezember 2010 für die BEWAG tätig, Anm.) als ungerechtfertigt angesehen und rechtliche Schritte eingeleitet. Die Klage wurde nun abgewiesen, "da der Kläger - unzulässiger Weise - einen Konsulentenvertrag abgeschlossen und den Aufsichtsrat vom Abschluss dieses Vertrages nicht informiert habe. Dabei habe er gewusst, dass er keine Nebenbeschäftigung und schon gar keine konkurrierende Tätigkeit ausüben dürfe", hieß es in der Pressemitteilung der Energie Burgenland.
Der Kläger habe von zumindest Dezember 2009 bis Jänner 2011 Tätigkeiten für andere Unternehmen im Bereich Windenergie, also im Geschäftszweig der beklagten Partei, ausgeübt. Einen weiteren Verstoß gegen den Dienstvertrag stelle der Umstand dar, dass Lukits Arbeitsressourcen der beklagten Partei für seine private Nebenbeschäftigung nützte, zitierte das Energieunternehmen die Begründung des Landesgerichts.
Über nicht entlassungsabhängige Ansprüche von Lukits in untergeordnetem Ausmaß, wie Urlaubsentschädigung, restlicher Bonus für vergangene Perioden, entschied das Gericht noch nicht, weil diesbezüglich die von der Energie Burgenland geltend gemachten Gegenforderungen auf Schadenersatz zu prüfen seien.
Offen ist außerdem auch noch eine Klage von Münzenrieder. Auch er ging wegen der Einstellung der Zahlungen vor Gericht. Das Verfahren war Ende August ruhend gestellt worden.
Artikel kommentieren
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen unsere Community-Netiquette kannst du keine Artikel mehr auf unserem Portal kommentieren.
Solltest du der Meinung sein, ungerechtfertigterweise vom Forum ausgeschlossen worden zu sein, kontaktiere uns unter ta.neon@enilno.noitkader .
Wir freuen uns über regen Meinungsaustausch im Kommentarbereich. Bitte beachte, dass dabei Gesetze und Rechtsvorschriften sowie ein respektvoller Umgangston einzuhalten sind. Mehr dazu in unseren Online-AGB.