Erstellt am 24. Juni 2011, 10:53
VfGH kippt Einhebung der Wertpapier-KESt ab 1.10.. Der Verfassungsgerichtshof hat den Oktober-Termin für die automatische Abführung der seit Jahresbeginn geltenden Kursgewinnsteuer (Wertpapier-KESt) gekippt. Dies wurde am Freitag bei einer Pressekonferenz des Höchtsgerichts bekanntgegeben. Die übrigen Bedenken der Beschwerdeführer gegen die Abgabe - 14 Banken hatten Individualbeschwerde eingelegt - werden von den Verfassungsrichtern nicht geteilt.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Oktober-Termin für die automatische Abführung der seit Jahresbeginn geltenden Kursgewinnsteuer (Wertpapier-KESt) gekippt. Dies wurde am Freitag bei einer Pressekonferenz des Höchtsgerichts bekanntgegeben. Die übrigen Bedenken der Beschwerdeführer gegen die Abgabe - 14 Banken hatten Individualbeschwerde eingelegt - werden von den Verfassungsrichtern nicht geteilt.
Die 25-prozentige Steuer gilt seit Jahresbeginn, ab Oktober 2011 muss sie der geltenden Rechtslage zufolge von den Banken eingehoben und an die Finanz abgeführt werden. Die Banken hatten in ihrer Beschwerde unter anderem diese Frist als zu kurz bemängelt. Dass ihnen der Gesetzgeber mehr Luft verschaffen könnte, hatte indes die Regierung bereits in ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof angedeutet: Das Inkrafttreten könnte auf den 1. April 2012 verschoben werden, wurde in Aussicht gestellt.
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