Erstellt am 11. März 2015, 07:20
Amtsmissbrauch trotz Prüfung. Verschiedene Abgaben sind bereits verjährt. Ortschef hofft nun auf eine Schadenswiedergutmachung.

Beschuldigter Mitarbeiter wurde schon entlassen
Bürgermeister Jürgen Schabhüttl (SPÖ) bestätigte gegenüber der BVZ, dass der beschuldigte Mitarbeiter bereits fristlos entlassen wurde. Gegen ihn hat der Ortschef eine Anzeige beim Landeskriminalamt erstattet.Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist bislang nur mündlich informiert worden. Eine schriftliche Stellungnahme sei noch nicht eingetroffen, heißt es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
Aufgeflogen ist der Fall, als Bürgermeister Schabhüttl von seinem Oberamtmann, der für insgesamt vier Gemeinden zuständig ist, auf gewisse Unregelmäßigkeiten bei der Abgabenvorschreibung hingewiesen wurde.
Prüfergebnis soll in drei Wochen feststehen
Gemeindeabteilung hat nichts gefunden
„Wir haben dann entdeckt, dass der Mitarbeiter gewisse Vorschreibungen in den letzten Jahren nicht gemacht habe. Dabei geht es um Grundsteuerbescheide, die nicht ordnungsgemäß eingehoben worden sind“, erklärt Schabhüttl.Die meisten Fälle davon sind nach bisheriger Prüfung bereits verjährt. „Das endgültige Ergebnis werden wir in drei Wochen bekommen, dann wird auch die Schadenssumme feststehen“, so der Ortschef.
Auch der Gemeindeabteilung sind bei der letzten Prüfung 2011 die Unregelmäßigkeiten nicht aufgefallen. Mit einem Rundschreiben hat Schabhüttl bereits alle Haushalte informiert. „Vor allem um Spekulationen zu vermeiden“, meint er. Was einbringlich ist, soll auch nachverrechnet werden, für den nichteinbringlichen Teil erhofft sich der Ortschef Schadenswiedergutmachung.
Artikel kommentieren
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen unsere Community-Netiquette kannst du keine Artikel mehr auf unserem Portal kommentieren.
Solltest du der Meinung sein, ungerechtfertigterweise vom Forum ausgeschlossen worden zu sein, kontaktiere uns unter ta.neon@enilno.noitkader .
Wir freuen uns über regen Meinungsaustausch im Kommentarbereich. Bitte beachte, dass dabei Gesetze und Rechtsvorschriften sowie ein respektvoller Umgangston einzuhalten sind. Mehr dazu in unseren Online-AGB.