VON ALEXANDRA HALOUSKA
KLOSTERNEUBURG / Am 13. Dezember präsentierte Betreiber Martin Lechner der Klosterneuburger ÖVP und SPÖ konkrete Pläne zum Golfplatz. Beide Parteien reichten daraufhin bei der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2011 einen Dringlichkeitsantrag ein. Dieser fordert, dass einer Flächenumwidmung auf Grünland - Sportstätte nur dann stattgegeben werden kann, wenn der Betreiber vier Kriterien (siehe Infobox) erfüllt. Diese müssen zusätzlich zu einer Strategischen Umweltprüfung (Berechnung der Auswirkungen auf die Umwelt, siehe Infobox) eingehalten werden. Die vier Kriterien umfassen Wegrechte, Gestaltungsvorgaben, außersaisonale Nutzung und Verkehr.
„Dringlichkeitsantrag ist ‚Ja‘ zum Golfplatzprojekt“
Für die Grünen stellt der Dringlichkeitsantrag ein klares „Ja“ zur Flächenumwidmung und in weiterer Folge zum Golfplatz dar. Der Antrag sei gefinkelt formuliert und signalisiere dem Betreiber ein eindeutiges Einverständnis, heißt es auf Seiten der Grünen. Stadtrat Mag. Sepp Wimmer verdeutlicht: „ÖVP und SPÖ hoffen mithilfe des Dringlichkeitsantrags die übrigen Mandatare über ihre eigentliche Absicht - die Genehmigung des Projekts - hinwegtäuschen zu können.“
Mit der Kampfansage „Wir sind zwar grün, aber nicht grün hinter den Ohren“ reichten die Grünen prompt einen Gegenantrag ein.
„Antrag nicht mit einer Umwidmung verknüpfen“
„Wir fordern, dass die zusätzlich aufgestellten Prüfkriterien und eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Allerdings soll die Einhaltung nicht mit einer Änderung des Flächenwidmungsplans einhergehen“, sprach Wimmer vor dem Gemeinderat. Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager versteht den Aufruhr nicht: „Von allen Seiten wurde eine Willensbekundung gefordert. Die wird jetzt erbracht, und jetzt gibt es Beschwerden.“ Und der Bezirksvorsitzende der SPÖ-Klosterneuburg, Stadtrat Dr. Stefan Mann, stellt klar: „Der Dringlichkeitsantrag bedeutet auf keinen Fall, dass wir einem Golfplatz von vorneherein ungeprüft zustimmen. Genauso wenig lehnen wir ihn - ohne nähere Details zu kennen - ab.“
„Objektive Entscheidung wird durch Antrag möglich“
Laut SPÖ ermögliche erst der Dringlichkeitsantrag - durch die Forderung von Prüfkriterien - eine objektive Entscheidung. Schmuckenschlager: „Der Dringlichkeitsantrag ist eine gute Grundlage, wenn man nicht gegen den Golfplatz ist. Wenn man sowieso gegen den Golfplatz ist, sind zusätzliche Kriterien ja nichts Schlechtes.“
Unterstützung bekamen die Grünen von der PUK (Plattform Unser Klosterneuburg) und der FPÖ. Der Gegenantrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Für den Antrag der ÖVP und SPÖ stimmten Liste Hofbauer und Liste SAU (Sozial aktiv unabhängig). Wimmer ist enttäuscht: „Damit ist die politische Entscheidung für den Golfplatz gefallen. Sollte das Prüfverfahren positiv ausgehen, werden ÖVP und SPÖ die Flächenumwidmung beschließen.“
DER ANTRAG
Die VP Klosterneuburg und die SPÖ stellen folgenden Dringlichkeitsantrag:
Eine Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan) für die notwendigen Flächen für einen Golfplatz (Grünland Sport - Golfplatz) in Klosterneuburg erfolgt nur bei Erfüllung der im Sachverhalt angeführten Punkte (zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben).
Mittels Vertragsraumordnung (privatrechtlicher Vertrag zwischen Gemeinde und Betreiber eines Golfplatzes beziehungsweise Grundeigentümer) sollen die folgenden Ziele verwirklicht werden:
Sicherung von Wegerechten
Festsetzung der von der Stadtgemeinde (in Abstimmung mit dem Betreiber und den Anrainern) erarbeiteten Gestaltungsvorgaben für die Übergangsbereiche (Randbereiche) des Golfplatzes zu den angrenzenden Liegenschaften
Schaffung von Möglichkeiten der außersaisonalen Nutzung des Areals des Golfplatzes (beispielsweise Langlaufen, Eislaufen)
Verkehrserschließung ausschließlich über Hauptverkehrsachsen (Landesstraßen)
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen von Planungen. Aufgabe der „Strategischen Umweltprüfung“ ist es, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten.







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