YBBSTAL / Die einen warteten ungeduldig auf ihn, die anderen wünschten seine Zustellung auf den St. Nimmerleinstag hinaus: In der Vorwoche übermittelte die Eisenbahnbehörde des Landes NÖ den Ybbstalgemeinden den Feststellungsbescheid für die 114 Jahre alte Bahnstrecke.
Er ist das abschließende Dokument des Auflassungsverfahrens für die Ybbstalbahn. Nachdem der Bescheid rechtsgültig wird (Einspruchsfrist sind zwei Wochen), ist die 114 Jahre alte Strecke keine Eisenbahn mehr. Dagegen berufen können nur die Gemeinden, das Arbeitsinspektorat, das Land NÖ, die ÖBB und das Verkehrsministerium. Für den Bau des zehn Millionen Euro teuren Radwegs zwischen Gstadt und Lunz gilt der Bescheid als zentrale Voraussetzung. Die Eisenbahnbehörde stellte darin fest, dass die Landesverkehrsorganisation NÖVOG alle Auflagen (Absicherungen der Strecke etc.) erfüllt hat. Helmut Schagerl, stellvertretender Obmann des Radwegverbands, geht indes davon aus, dass auch Hollenstein dem Verband beitreten wird: „Ich sehe das sehr positiv.“







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