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20.02.2012 | 12:53 |
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Diskussion um Uni-Studiengebühren
(© APA (Archiv/Neubauer))
Mit 1. März fallen nach dem Erkenntnis vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) jene Bestimmungen, die regeln, in welchem Fall Studiengebühren zu bezahlen sind.

Während damit für die SPÖ die gesetzliche Grundlage wegfällt, um überhaupt Gebühren einzuheben, pocht Wissenschaftsminister Töchterle darauf, dass die autonomen Unis selbst über diese Frage entscheiden können.

"Das Gesetz ist nicht Bedingung, nur Schranke", argumentiert Töchterle in einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl. In Berufung auf "die gesamte wissenschaftliche Lehre, die sich mit dieser Verfassungsbestimmung befasst hat (Funk, Mayer, Stolzlechner, Schrammel, Bast, Berka, Kuscko-Stadlmayer)" führt Töchterle aus, dass die Unis nicht nur "auf Grund" der Gesetze handeln dürfen. Durch das Universitätsgesetz 2002 werde diesen nämlich "eine über den traditionellen Rahmen hinausgehende Rechtsgestaltung ermöglicht".

Aus Sicht des Ministeriums sollen die Unis die Einhebung von Studiengebühren künftig in der Satzung festschreiben. Die jeweilige Satzung dürfte zwar nicht gegen bestehendes Recht verstoßen und müsste die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte (Sachlichkeitsgebot, Willkürverbot) einhalten. "Sie darf aber das Gesetz dort ergänzen, wo dieses keine Regelung trifft", meint Töchterle.






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