Erstellt am 08. April 2014, 16:02
18 Monate bedingt für Feuerwehrmann. Ein heute 23-jähriger Feuerwehrmann aus dem Südburgenland hat sich am Dienstag u.a. wegen des Vorwurfs der Brandstiftung in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen.

100 Mann im Einsatz
Im Oktober des Vorjahres rückten mehr als 100 Einsatzkräfte zum Brand des Bauernhauses, zu dessen Gebäudekomplex auch ein Uhrenmuseum gehörte, aus. Unter den Feuerwehrleuten war auch der mutmaßliche Brandstifter. Er soll laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt mit einem Feuerzeug so lange am Strohdach gezündelt haben, bis es zum Feuer kam. Der Bewohner des Hauses konnte in "letzter Minute" gerettet werden, der Schaden betrug rund 240.000 Euro, so die Anklägerin Verena Strnad."Blödheit von mir"
"Ich kann es mir selbst nicht erklären", meinte der geständige und bisher unbescholtene 23-Jährige. "Es war eine Blödheit von mir." Dass sich der Bewohner im Haus befinden könnte, daran habe er in dem Moment nicht gedacht, erläuterte der junge Mann, der angab dass es ihm zum Tatzeitpunkt "psychisch nicht gut" ging.Auch ein Gutachten belegte, dass der Angeklagte Anpassungs- und Angststörungen habe. Nach dem Tod seines Großvaters habe er viel Alkohol getrunken, dann sei es ihm kurzfristig wieder besser gegangen. Alkoholisiert soll er auch das Dach angezündet haben. Nach dem Feuer kam es zu weiteren alkoholisierten Aktionen: Der Angeklagte gab vor dem Schöffensenat an, dass er versucht habe, das mit einer Plastikplane abgedeckte Dach erneut anzuzünden. Auch die Hecke der Eltern im Garten soll er versucht haben in Brand zu stecken.
Angeklagter möchte Therapie machen
Der junge Mann zeigte sich reumütig und gab an, sich einer Therapie unterziehen zu wollen - "für die Familie, für meine Freundin." Sowohl Strnad als auch Schöffensenatsvorsitzende Richterin Gabriele Nemeskeri meinten zu dem Südburgenländer: "Tun Sie sich einen Gefallen. Machen Sie das für sich selbst."Das Urteil lautete 18 Monate, davon fünf Monate unbedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Der 23-Jährige, dem die Untersuchungshaft (seit 19. Jänner, Anm.) angerechnet wird, darf nach zwei Drittel der unbedingten Strafe die Justizanstalt verlassen. "Sie müssten also noch elf Tage da bleiben", erläuterte Nemeskeri. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel.
Der Südburgenländer muss sich auf Weisung des Gerichts regelmäßigen Alkotests unterziehen. Es sei zwar nicht notwendig, eine Alkoholentzugstherapie zu machen, aber "Sie sollten keinen oder ganz, ganz wenig Alkohol trinken", so die Richterin. Außerdem muss der 23-Jährige eine psychologische bzw. psychiatrische Therapie machen und dies ebenfalls dem Gericht nachweisen.
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