Erstellt am 29. April 2015, 08:31
"Das war ein Bauchfleck". Der Zustand des Internats war das bestimmende Thema der Gemeinderatssitzung gestern, Dienstag, im Oberwarter Rathaus. Bürgermeister Georg Rosner (ÖVP) gestand dabei "Bauchfleck" bei der Vergabe der Planung ein.

Internat stand im Fokus der Diskussion
Danach stand das aktuelle (Wahlkampf)-Thema Nummer eins, das Internat, auf der Tagesordnung. Schließlich musste der im Juni 2014 gefasste Beschluss zur Vergabe der Generalplanung aufgrund eines Einspruchs der Architektenkammer aufgehoben werden. Zunächst berichtete Rosner über die nächsten Schritte, die gegen den schlechten baulichen Zustand des Internats unternommen werden.So soll das (teilweise undichte) Flachdach über die Sommermonate saniert werden, die Bauarbeiten für die notwendigen sicherheitstechnischen Veränderungen im Gebäude wurden schon ausgeschrieben. Zusätzlich wurde eine Überprüfung der vermuteten Schimmelbildung im Gebäude in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sollen Mitte Mai vorliegen.
"Du hast die Sache schleifen lassen"
Seitens der SPÖ kritisierte Stadtrat Ewald Gossy die Vorgangsweise von Rosner: "Du hast die Sache schleifen lassen, wir wollten immer ein Bauträgermodell. Außerdem hast du den Gemeinderat nicht zeitgerecht über den Einspruch der Architektenkammer informiert - diese Vorwürfe musst du dir gefallen lassen."Rosner argumentierte seinerseits, dass das Bildungsministerium die Bauträgerlösung abgelehnt habe. Im Fall der beeinspruchten Vergabeplanung gestand Rosner aber einen "Bauchfleck" ein: Die Gemeinde habe sich auf ihren Anwalt verlassen. Der Beschluss zur Planungsvergabe wurde schlussendlich einstimmig aufgehoben.
Artikel kommentieren
Aufgrund wiederholter Verstöße gegen unsere Community-Netiquette kannst du keine Artikel mehr auf unserem Portal kommentieren.
Solltest du der Meinung sein, ungerechtfertigterweise vom Forum ausgeschlossen worden zu sein, kontaktiere uns unter ta.neon@enilno.noitkader .
Wir freuen uns über regen Meinungsaustausch im Kommentarbereich. Bitte beachte, dass dabei Gesetze und Rechtsvorschriften sowie ein respektvoller Umgangston einzuhalten sind. Mehr dazu in unseren Online-AGB.