STEUERAUSGLEICH / Erstmals ist die Kinderbetreuung absetzbar. Das kann über 1000 Euro bringen.
VON GREGOR LOHFINK
„Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die wir im Zuge der Steuerreform erreicht haben, stellt einen familienpolitischen Meilenstein dar“, freut sich Finanzminister Josef Pröll. Tatsächlich ist es möglich, diese Ausgaben im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend zu machen. „Insgesamt können heuer erstmals Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2300 Euro pro Kind bis zum 10. Lebensjahr abgesetzt werden“, sagt Elisabeth Holub, Steuerexpertin der Arbeiterkammer NÖ. Wer für Betreuungskosten (Kindergarten, Hort, Babysitting) bezahlt hat, kann sich Geld zurückholen.
Außerdem gibt es für jedes Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht, einen Freibetrag von 220 (wenn nur ein Elternteil den Ausgleich beantragt) bzw. 132 Euro. „Eine Alleinerzieherin mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2200 Euro, die für ihre zwei Kinder die vollen 2300 Euro für Betreuungskosten aufwendet, kann mit einer Steuergutschrift von etwa 1840 Euro rechnen“, erklärt Holub.
Insgesamt Insgesamt lassen die Österreicher jedes Jahr Hunderte Millionen Euro liegen, weil sie die Arbeitnehmerveranlagung nicht machen. Dabei bringt jeder Antrag im Schnitt 450 Euro, in manchen Fällen seien über 1000 Euro möglich. Viele ahnen laut Arbeiterkammer aber nicht, dass sie Geld zurückbekommen. Die Lohnsteuer wird nämlich so berechnet, als ob man immer gleich verdient. Dabei ist das Einkommen oft schwankend:
• Wer während des Jahres zu arbeiten begonnen hat – nach Schule, Karenz oder Arbeitslosigkeit – oder wer während des Jahres unterschiedlich verdient hat (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt), bekommt Geld vom Staat zurück. • Ebenso Lehrlinge, die während des Jahres unterschiedlich verdient haben. • Alleinverdiener oder Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Zahlt man Unterhalt für Kinder, auf den Unterhaltsabsetzbetrag. • Auch wer hohe Arztkosten oder Sonderausgaben, wie Prämien für eine Pensionsversicherung zahlt, oder wer so wenig verdient und daher gar keine Steuern zahlt, bekommt eine Gutschrift vom Finanzamt.
„Jeder Arbeitnehmer kann die Arbeitnehmerveranlagung beim Wohnsitzfinanzamt durchführen – auch rückwirkend auf fünf Jahre“, rät Holub. Dafür ist entweder das Formular L1, das bereits bei den Finanzämtern aufliegt, nötig oder eine Online-Anmeldung im Internet unter der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at Holub rät, schon jetzt die Arbeitnehmerveranlagung 2009 einzureichen – auch wenn die Überweisung dann etwas dauern wird, weil die Firmen die Jahreslohnzettel meist erst Ende Februar an die Ämter senden.
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für den hammerhai, der er als prekäkarist dahinvegetiert, lohnt sich ein steuerausgleich nicht !!!
seine pensi ist zu gering, daß man davon auch noch steuer bezahlen könnte, müßte, möchte !
wenn man all die einkaufsrechnungen, kassazettel, die ich, damit ich meinen kadaver die nötige nahrung zukommen lasse, um meine existenz halbwegs am laufen zu halten, wenn man diese bezahlte mehrwertsteuer anerkennen würde, ja, da bekäme der hai auch mal was vom finanzamt zurück ! so bekommen es wie immer, die besserverdienenden ! diese schreiben alles mögliche und unmögliche ab, womöglich auch das, das sie nicht mal eingeschrieben haben !