17-Jähriger verletzte Mithäftling und bedrohte Kind

3 Monate Haft

Mit einem Buttermesser attackierte ein 17-Jähriger im Vorjahr einen Mithäftling. Einem 13-Jährigen drohte er, er werde mit einer „Glock“ zu dessen Schule kommen.

In der Justizanstalt geriet der Angeklagte in Streit mit einem Mithäftling.

In der Justizanstalt geriet der Angeklagte in Streit mit einem Mithäftling.

© BVZ

Im August 2025 war der 17-Jährige wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt worden. Zuvor war er in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft gesessen. Im Haftraum, den sich drei Jugendliche teilten, kam es am 3. Juni 2025 zu Streit: Der 17-Jährige ärgerte sich, dass der Strom abgedreht worden war, weil einer seiner Mithäftlinge verbotener Weise aus dem Fenster geschrien hatte.

Weil er an diesem Abend nicht fernsehen konnte, ging er auf seinen 17-jährigen Mithäftling los. Er versetzte ihm Schläge und stach mit einem Buttermesser auf ihn ein.

„Ich habe nur eine Faust reingedrückt“, relativierte der 17-jährige Angeklagte am 5. Februar 2026 vor Gericht die Auseinandersetzung. „Hätte ich reingestochen, wäre mehr“, meinte er.

Opfer: „Ein Messer war im Spiel“

„Ein Messer war im Spiel“, bestätigte hingegen das Opfer des Angriffs. Der Angeklagte habe sogar gedroht, ihn zu schlagen, während er sein Gebet verrichten würde. Davon habe ihm aber der dritte anwesende Jugendliche abgeraten. „Er sagte: Entweder vor oder nach dem Gebet“, erinnerte sich das 17-jährige Opfer.

Ende September 2025 bedrohte der Angeklagte per Handy einen 13-jährigen Schüler, den er gar nicht persönlich kannte. Er forderte den 13-Jährigen auf, „seine Schwester“ zu blockieren. „Wenn nicht, bei Allah, werde ich dich finden und dir die Hölle machen“, schrieb er dem Schüler.

Das Mädchen, meinte der Angeklagte, habe ihn „unter Druck gesetzt“. In Wahrheit ist er mit der Schülerin, um die es ging, gar nicht verwandt. „Wollten Sie dem Schüler Angst machen?“, fragte ihn die Richterin. „Eigentlich nicht so“, antwortete der Angeklagte.

Angeklagter sprach von einer „Glock“

Bei einem Gruppenanruf ein paar Tage später kündigte der Angeklagte an, er werde mit einem Freund zur Schule kommen und den 13-Jährigen zusammenschlagen. Und er sprach von einer „Glock“, die er mitnehmen werde.

„Ich war unter Druck“, behauptete der Angeklagte. „Dieser Bastard provoziert mich so lange, bis ich nicht mehr kann, bis ich ihn zusammenschlage.“

„Ich war eingeschüchtert“, sagte der 13-Jährige vor Gericht als Zeuge aus. Seine Mutter hatte den Gruppenanruf mitbekommen und ging mit ihrem Sohn zur Polizei, um Anzeige gegen den 17-Jährigen zu erstatten.

Dieser wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und nahm diese Strafe an.