13 Jahre Haft für Mordversuch beim Neufelder Seefest
34-Jähriger verurteilt
Am 12. Juli 2025 stach ein 34-jähriger Mann am Seefest in Neufeld einen mutmaßlichen Nebenbuhler nieder. Am 8. Jänner 2026 stand er wegen Mordversuchs am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schwurgericht und wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Der 34-jährige Angeklagte wurde von einer Justizwachebeamtin und einem Justizwachebeamten in den Schwurgerichtssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Schwerverletzt war das Opfer nach der Tat ins Spital eingeliefert worden. Er musste notoperiert werden und hatte einen enormen Blutverlust zu verkraften. Kurz zuvor hatte ihm sein 34-jähriger Ex-Geschäftspartner mit einem Klappmesser am Areal des Seefests am Neufelder See bis zu acht Zentimeter tiefe Stich- und Schnittverletzungen zugefügt.
Der 34-Jährige wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen. Die Tatwaffe hatte er in der rechten vorderen Hosentasche eingesteckt.
Grund der Tat war offenbar Eifersucht. Am Valentinstag hatte seine Freundin mit dem 34-Jährigen Schluss gemacht. Bevor er eine Beziehung mit der Frau eingegangen war, war diese mit dem Geschäftspartner des Angeklagten zusammengewesen. Mit diesem Ex-Geschäftspartner des Angeklagten suchte die Frau am 12. Juli 2025 das Seefest auf.
Dort war auch der 34-Jährige anwesend, der eine Aussprache mit seiner Ex-Freundin forderte. Kurz zuvor hatte er der Frau geschrieben: „Ich habe dich immer abgöttisch geliebt. Und wenn die Angst, dich zu verlieren so groß ist, dann gehe ich über Leichen.“
Es kam zu einer Auseinandersetzung, in die sich auch der Ex-Geschäftspartner des Angeklagten einmischte, dem der Angeklagte daraufhin ein Glas gespritzten Wein ins Gesicht schüttete.
„Der Angeklagte traf auf das Opfer, als dieses am Weg zum WC-Container war“, schilderte die Staatsanwältin die Tat. Wütend soll der Angeklagte auf den Ex-Geschäftspartner eingestochen haben, selbst als dieser bereits am Boden lag. Ein Freund zerrte den Angreifer von dem blutenden Opfer weg.
„Zum Glück waren Rettungskräfte vor Ort, so konnte der Verletzte gleich sachgerecht versorgt werden“, sagte die Staatsanwältin.
„War es wirklich versuchter Mord?“, fragte Verteidigerin Astrid Wagner. „Oder war es eine Eskalation, wo er nicht in der Lage war, Entscheidungen zu treffen?“ Ihr Mandant sei ein „angepasster, beruflich gut integrierter Mensch“ gewesen, der die Trennung von seiner Freundin nicht verkraftet habe.
„Ich bekenne mich schuldig“, sagte der Angeklagte. „Ich wollte ihn nicht töten.“ Mit dem Messer habe er „herumgefuchtelt“. Er habe dem Ex-Geschäftspartner „drohen“ wollen.
„Ein Stich war acht Zentimeter tief“, hielt ihm die vorsitzende Richterin vor. „Ich habe nicht bewusst hingestochen“, sagte der Angeklagte. Das Klappmesser habe er „jeden Tag“ mitgeführt.
„Was befürchteten Sie am Neufelder See?“, fragte die Richterin. „Man liest so viel“, sagte der Angeklagte.
Vorgeworfen wurde ihm auch, seine Ex-Freundin mit bis zu 70 Anrufen pro Tag und Belästigungen an ihrem Arbeitsplatz und bei ihrer Wohnung beharrlich verfolgt zu haben. In jener Firma, die er mit dem Ex-Geschäftspartner gegründet hatte, erhielt er im Juni 2025 sogar Hausverbot.
„Ihre Ex-Freundin sagte, sie fühlte sich überwacht. Sie sagte Ihnen, dass sie nicht kontrolliert werden will“, hielt ihm die Richterin vor. „Bis Ende Juni war es relativ normal“, meinte der Angeklagte.
Er soll gegenüber seiner Ex-Freundin erwähnt haben, dass er davon geträumt habe, seinen Ex-Geschäftspartner umzubringen. Auch soll er angekündigt haben, dessen Firma zu vernichten. Einmal soll er sich selbst ein Küchenmesser angehalten haben.
Er hätte kein Problem damit gehabt, wenn seine Ex-Freundin mit dem Ex-Geschäftspartner wieder eine Beziehung eingegangen wäre, behauptete der Angeklagte vor Gericht.
Das zum Tatzeitpunkt 33-jährige Opfer schilderte, es sei „ziemlich perplex“ gewesen. Er habe nicht damit gerechnet, „dass er mich körperlich attackiert“.
Seine Freunde seien während des Angriffs im Umkreis von vier bis fünf Meter gestanden. „Ich dachte, warum hilft mir keiner“, sagte das Opfer der Messerattacke in der Zeugeneinvernahme vor Gericht. Im Nachhinein habe er verstanden, dass der Konflikt für die anderen wohl „wie eine Schlägerei“ ausgesehen habe.
„Ich versuchte mit beiden Händen seine Messerhand mit aller Kraft wegzudrücken“, schilderte das Opfer der Attacke seine Bemühungen, den Angriffen zu entgehen. „Ich wusste, wenn ich jetzt nachgebe, habe ich das Messer im Kopf stecken oder im Hals.“
Als der Angreifer von ihm weggestoßen worden war, sei er aufgestanden und habe sich aus eigener Kraft zum Sanitätszelt begeben, das zirka 15 Meter entfernt gewesen sei. Dort wurde der Schwerverletzte erstversorgt.
Der medizinische Sachverständige erläuterte, dass drei der Stichverletezungen als schwer einzustufen gewesen seien. Ein Stich im Bereich des Schulterblatts hatte eine Tiefe von acht Zentimetern, da sei die Klinge des Klappmessers vollständig eingedrungen. „Hier wurde mit erheblicher Wucht zugestochen“, sagte der Gutachter. Eine weitere Stichwunde in die Brust führte zu einer Brusthöhlenöffnung, ein Stich in den Oberarm durchtrennte teilweise die Faszie.
Der Angeklagte hatte zuvor angegeben, er habe mit dem Messer nur „herumgefuchtelt“. Damit seien die verursachten Verletzungen jedenfalls nicht zu erklären, stellte der Mediziner fest.
Befragt wurde auch die 34-jährige Ex-Freundin des Angeklagten. Sie schilderte die fortlaufende Kontaktaufnahme durch den Angeklagten auch nach der Trennung. „Er schrieb mir E-Mails, rief mit unterdrückter Nummer an oder tauchte bei mir zuhause auf“, berichtete die Frau. Auch an ihrem Arbeitsplatz habe sie der Ex-Freund unaufgefordert aufgesucht.
Einmal habe sie ihren Vater zu Hilfe rufen müssen, weil der 34-Jährige ihre Wohnung nicht verlassen wollte. „Er wollte, dass ich ihm wieder eine Chance gebe. Am Schluss war es beängstigend, weil er überall auftauchte“, so die Frau.
Als die Messerattacke passierte, habe sie zuerst an eine Schlägerei geglaubt. Sie habe versucht, den Angeklagten vom Opfer wegzuziehen. „Erst als er vor mir stand, sah ich das Messer in seiner Hand“, sagte die Ex-Freundin des Angeklagten,
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass sich der 34-Jährige des Mordversuchs schuldig gemacht hatte. Mit sechs zu zwei Stimmen bejahten sie die Frage, ob der Mann seine Ex-Freundin beharrlich verfolgt habe.
Der 34-Jährige wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. An das Opfer der Messerattacke muss er rund 7.000 Euro bezahlen, wobei 3.000 Euro bereits im Gerichtssaal an dessen Anwalt Florian Astl übergeben worden waren. Die Ex-Freundin des Angeklagten erhält 540 Euro Schadenersatz.. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.