Kein Geld: 21-Jähriger stahl acht Mal beim „Kastl-Greißler“

Schützen am Gebirge

Ganze acht Mal deckte sich ein 21-Jähriger beim Selbstbedienungsladen in Schützen am Gebirge mit Waren des täglichen Bedarfs ein, ohne zu bezahlen. Die Polizei kam dem Dieb auf die Schliche.

Wegen seiner finanziellen Notlage hatte der 21-Jährige Diebstähle begangen.

Wegen seiner finanziellen Notlage hatte der 21-Jährige Diebstähle begangen.

© BVZ/Kirchmeir

Auf Vertrauen ist das Prinzip der Selbstbedienungsläden aufgebaut. Ein solcher befindet sich auch in Schützen am Gebirge am Dorfplatz, wo in der ehemaligen Trafik ein „Kastl-Greißler“ Waren des täglichen Bedarfs anbietet. Bezahlt wird an der Selbstbedienungskasse, zur Kontrolle wird der Laden videoüberwacht.

Im Jänner 2026 stellte der Betreiber fest, dass ein junger Mann Waren mitnahm, ohne zu bezahlen. Die Videoaufnahmen wurden gesichtet, meist hielt der Dieb sein Gesicht bedeckt. Zu sehen war eine auffällige Uhr. Dass der Täter schließlich überführt werden konnte, lag daran, dass er eine Sporttasche mitführte, auf der ein Name zu lesen war.

Sporttasche überführte den Ladendieb

Zwar war es nicht der Name des 21-Jährigen, sondern jener seines Mitbewohners, aber damit konnte der Dieb schließlich ausfindig gemacht werden. Von der Polizei auf die Straftaten angesprochen, gab er gleich alles zu.

Am Mittwoch, 22. April 2026, musste sich der 21-Jährige, der im Raum Eisenstadt lebt, vor Gericht verantworten. Acht Diebstähle wurden ihm vorgeworfen. „Ich will keine Ausreden erfinden“, gab sich der Angeklagte reuig.

Er habe sein Geld in seine Beziehung zu einer Partnerin gesteckt, die Freundschaft sei in die Brüche gegangen, er sei ohne Beschäftigung und AMS-Bezug dagestanden. Seit Anfang März habe er jetzt wieder einen Job.

Lebensmittel und Hygieneartikel gestohlen

Beim „Kastl-Greißler“ hatte er Getränke, Süßigkeiten, Pizza, aber auch Waren wie Rasierer, Müllsäcke und Zahnbürsten gestohlen. Ein Teil des Diebsguts wurde bei ihm sichergestellt. So reduzierte sich der ursprüngliche Schadensbetrag von 979 auf 904 Euro.

„Ich werde den Betrag an den Betreiber zurücküberweisen“, kündigte der Angeklagte an.

„Es gibt ja Hilfsstellen, wo man ganz günstig Lebensmittel bekommt, zum Beispiel die Tafel Österreich“, empfahl die Richterin dem Angeklagten legale Lösungen bei finanziellen Engpässen.

„Danke für die Worte“

Der Angeklagte hatte schon einmal ein Strafverfahren wegen Betrugs gehabt, die Probezeit war erst im Dezember 2025 zu Ende gegangen. „Ich würde Ihnen empfehlen, jetzt einen anderen Weg einzuschlagen“, redete der Staatsanwalt dem 21-Jährigen ins Gewissen.

„Es tut mir leid, danke für die Worte“, antwortete der Angeklagte.

Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An den Betreiber des Selbstbedienungsladens muss er 904 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.