Auto von Eisenstädterin angezündet? Wiener vor Gericht
STalking-Vorwurf
In Stalking soll das Interesse eines Wieners an einer Eisenstädterin gemündet sein. Am 23. März 2025 brannte ihr Auto. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.
Zu den zehn Vorwürfen aus dem Strafantrag bekannte sich der 26-jährige Angeklagte "nicht schuldig"
© BVZ / Kirchmeir
Insgesamt zehn Straftaten wirft die Staatsanwaltschaft Eisenstadt dem 26-jährigen Hausbesitzer aus Wien vor, der sein Einkommen aus der Vermietung von Wohnungen bezieht. Am Mittwoch, 30. September 2026, hatte er als Angeklagter vor Gericht Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Der Wiener steht im Verdacht, am 23. März 2025 das Auto der Eisenstädterin angezündet zu haben. Er sei, behauptete der Angeklagte vor Gericht, zum Zeitpunkt des Brandes im Ausland gewesen. Die BVZ hatte im Mai 2025 über die Situation der jungen Eisenstädterin und den Brand ihres Autos berichtet.
Mit "albanischer Art" gedroht
Fünf Wochen nach dem Brand hatte der Wiener von der Eisenstädterin Geld gefordert. Wenn sie nicht zahle, werde er „nach albanischer Art - Kanun“ reagieren. „Kanun“ bezeichnet das traditionelle albanische Gewohnheitsrecht, darin ist auch die „Blutrache“ verankert. Der Staatsanwalt wertete die Ankündigung des Wieners als versuchte Erpressung.
Außerdem soll der Mann eine Straftat vorgetäuscht und die Eisenstädterin zu Unrecht beschuldigt haben. „Er fälschte einen Chatverlauf und legte diesen vor“, berichtete der Staatsanwalt. Des weiteren soll sich der Wiener mit einem Kennzeichen des Fürstentums Monaco gebrüstet haben.
„Die Mehrheit der Vorwürfe beruhen auf Mutmaßungen“, erwiderte der Verteidiger.
Der Angeklagte gab an, die Eisenstädterin 2022 in einer Shisha-Bar kennengelernt zu haben. „Am Anfang war's Freundschaft. Bis sie mich geküsst hat. Das war im Mai oder Juni 2023“, berichtete er. Er sei „nonstop“ mit der Eisenstädterin unterwegs gewesen.
"Mehr als kuscheln war nicht"
Mehr als „standardgemäß kuscheln“ sei aber nicht gewesen. „Aus religiösen Gründen war ich zurückhaltend“, sagte der Angeklagte.
2023 kam es zum Kontaktabbruch und danach zu einem „zufälligen“ Treffen in einem Hotel in Zürich. „Im Dezember 2023 waren wir in Wien im 1. Bezirk einkaufen. Ich kaufte ihr als Wiedergutmachung eine Louis Vuitton Tasche“, erzählte der Angeklagte. „Ich ging gelassen damit um, spürte keinen Hass“, sagte er.
1.400 Euro habe die Tasche gekostet. „Das konnten Sie sich leisten?“, wunderte sich die Richterin und wies darauf hin, dass der Angeklagte von November 2023 bis Februar 2024 Arbeitslosengeld bezogen habe.
Die Eisenstädterin hatte dem Wiener „Psychoaktionen, Anschuldigungen und Beleidigungen“ vorgehalten, der Angeklagte sprach von „regelmäßigen Dates“. Seit Dezember 2024 durfte er sich aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Frau nicht mehr nähern.
„Küssten Sie sich? Oder mehr?“, fragte die Richterin. „Ich habe es aktuell nicht im Kopf“, antwortete der Angeklagte.
Ausführlich wurde der Angeklagte zu seinem angeblichen Auslandsaufenthalt befragt, der stattgefunden haben soll, als das Auto der Eisenstädterin brannte. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte arbeitslos und bezog Geld vom AMS. „Wenn Sie Sozialleistungen während eines Auslandsaufenthalts bezogen, ist das Betrug“, hielt ihm die Richterin vor.
Trotzdem blieb der Angeklagte bei seiner Verantwortung.
Hotel hatte keine Nächtigung erfasst
Die Polizei hatte Nachforschungen vor Ort anstellen lassen, mit dem Ergebnis, dass in dem angegebenen Hotel keine Nächtigung des Angeklagten verzeichnet war. „Die Reservierung wurde von denen storniert, das Geld schwarz eingesteckt“, meinte dazu der Angeklagte.
Dem Gericht liegt ein Video vor, das Szenen vor Ausbruch des Brandes zeigt. Darauf ist eine vermummte Person zu sehen, die beim Auto der Eisenstädterin hantiert. „Sind Sie das?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Nein“, antwortete dieser. Er wisse auch nicht, wie das Auto der Eisenstädterin in Brand geraten konnte.
Suchanfrage „Brand Eisenstadt heute“
Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Wieners fand die Polizei ein Handy, auf dem am 25. März 2025 Suchbegriffe in die Google-Suche eingetippt worden waren: „Brand Eisenstadt heute“, wurde da abgefragt.
„Das Handy kann meinem Bruder, meiner Ex-Freundin oder einem Freund gehören“, meinte der Angeklagte. „Die Polizei schreibt, es gehört Ihrem Vater“, sagte die Richterin. „Jemand nahm das Handy und schaute nach. Wir haben alle davon gehört. Über den Brand bei ihr“, sagte der Angeklagte.
Der Prozess wurde vertagt.