Haus vor Zwangsräumung komplett verwüstet?

Ex-Mieter vor Gericht

„Als ob ein Tornado durchgefahren wäre“, meinte die Richterin und zeigte dem Angeklagten Fotos von einer Liegenschaft, die dieser mutwillig verwüstet haben soll.

Der Angeklagte behauptete, er habe in Haus und Garten nur "Rückbauten" vorgenommen.

Der Angeklagte behauptete, er habe in Haus und Garten nur "Rückbauten" vorgenommen.

© BVZ / Kirchmeir

Doch der wegen schwerer Sachbeschädigung Angeklagte war am Mittwoch, 7. Oktober 2026, bei seiner gerichtlichen Einvernahme anderer Meinung: Der Garten sei „einfach verwildert“, im Haus habe er mit dem „Rückbauen“ begonnen. Der Hausbesitzer machte einen Schaden von 65.000 Euro geltend.

Seit 2017 hatte der 62-jährige Frühpensionist aus Niederösterreich das schmucke Häuschen in einer Seegemeinde im Bezirk Eisenstadt gemietet gehabt. Fotos vom Zustand des Hauses vor seinem Einzug liegen dem Gericht vor. „Es sieht eigentlich gepflegt aus“, meinte die Richterin.

„Im Gegenteil: Ich investierte“

„Würden Sie sagen, das Haus wurde überdurchschnittlich abgenützt, während Sie es bewohnten?“, fragte die Richterin den Angeklagten. „Im Gegenteil: Ich investierte 15.000 Euro“, erwiderte dieser.

Eine Ledergarnitur habe „gemurchtelt“, auch eine Sitzecke habe er entsorgt. Als er durch einen „Schrieb“ der Gemeinde erfuhr, dass der Besitzer das Superädifikat eigentlich gar nicht weitervermieten dürfe, sei für ihn „Fakt“ gewesen, dass er ausziehen müsse.

Es sei dann um die Abgeltung seiner Investitionen gegangen, dazu sei bei Gericht ein Vergleich geschlossen worden.

Dieser hielt fest, dass der Angeklagte das Haus bis 30. April 2026 übergeben muss. Bis 31. August hätte er noch Zeit gehabt, Garten und Geräteschuppen zu räumen.

Mieter sollte das Haus endlich räumen

„Ich hatte das Übergabeprotokoll am 30. April vorbereitet, aber der Vermieter kam nicht. Auch nicht am 1. Mai. Monate später bekam ich die Räumungsklage“, sagte der Angeklagte.

Er sei schon zuvor ausgezogen gewesen: „Der Strom ging nicht, das Wasser war abgedreht.“ Miete habe er keine mehr bezahlt.

„In welchem Zustand war das Haus am 30. April?“, fragte die Richterin. „Wunderschön! Viel schöner als bei Bezug“, antwortete der Angeklagte.

Kein Strom: „Konnte nicht Rasenmähen“

Die Richterin zeigte ihm Bilder des ungepflegten Gartens. „Weil er den Strom abgedreht hatte, konnte ich nicht mehr Rasenmähen“, sagte der Angeklagte.

Als der Vergleich aus seiner Sicht „über Bord geworfen worden“ sei, habe er mit dem „Rückbau“ begonnen.

Smileys auf den Wänden: „Kunst“?

Die Richterin zeigte ihm Bilder der schwer in Mitleidenschaft gezogenen Räumlichkeiten im Haus, die im August 2026 aufgenommen worden waren. Auf den Wänden sieht man mit schwarzer Farbe aufgesprühte Smileys, auch einen Blitz. „Die Bilder waren so fad, dass ich versuchte, das künstlerisch besser darzustellen“, behauptete der Angeklagte.

„Genieren Sie sich nicht, uns so einen Blödsinn zu erzählen?“, ermahnte ihn die Richterin. „Über Kunst lässt sich nicht streiten“, sagte der Angeklagte. „Mir gefällt das.“

„Das ist eine Verwüstung, als ob ein Tornado durchgefahren wäre“, sagte die Richterin. „Das sieht aus, als ob sie es wüst rausgerissen und irgendwohin geworfen hätten.“

Ex-Mieter: „Mir hat die Zeit gefehlt“

„Mir hat die Zeit gefehlt, dass ich fertigwerde“, sagte der Angeklagte.

„Niemand hat sich gemeldet“, sagte der 69-jährige Hausbesitzer zum Thema Hausübergabe Ende April. „Die Schlüsselübergabe ist ja Sache des Mieters.“

Dieser habe seit August 2025 keine Miete mehr bezahlt. „Grund für die Kündigung war die Verwüstung des Gartens“, sagte der Hausbesitzer. Den Strom habe er Ende 2025 gekündigt. Da habe in dem Haus niemand mehr gewohnt.

93 Kubikmeter Wasser liefen ins Haus

Weil der Mieter eine Schiebetüre beschädigt habe, sei im Winter 2026 ein Wasserrohr aufgefroren. „93 Kubikmeter Wasser liefen rein, ein Anrainer sah, dass Wasser aus dem Haus lief“, so der Hausbesitzer. Der Mieter habe aber die Trocknungsfirma nicht ins Haus lassen: „Er hat vorn und hinten alles zugesperrt, das ist eine Farce“, ärgerte er sich.

Die Zerstörung im Haus sei einen Tag vor der Zwangsräumung, am 12. August 2026, verursacht worden. Eine Nachbarin könne bestätigen, dass der Angeklagte das Haus „ab Mittag zerstört, zerklopft und zerschlagen“ hat, so der 69-Jährige.

Der Prozess wurde vertagt. Die Nachbarin soll als Zeugin befragt werden.