Unternehmer soll drei Millionen Euro hinterzogen haben
Abgabenbetrug
Ein 59-jähriger Geschäftsmann aus dem Bezirk St. Pölten soll bis 2020 rund drei Millionen Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen haben.
Der Prozess gegen den niederösterreichischen Unternehmer fand in Eisenstadt statt.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen dieses Vorwurfs muss sich der Unternehmer vor Gericht verantworten. Der Prozess findet am Landesgericht Eisenstadt statt, weil hinsichtlich der örtlich zuständigen Justizbehörden eine Befangenheit vorliegt.
Der Angeklagte betrieb drei Gesellschaften und neun Kommanditgesellschaften und war im Bereich Marketing, Werbung und Multimedia tätig. Er soll von 2008 bis 2020 knapp 400.000 Euro an Körperschaftssteuer, 323.000 Euro an Kapitalertragssteuer, 1,9 Millionen Euro Umsatzsteuer sowie 62.500 Euro an Werbeabgabe hinterzogen haben.
Der Abgabenbetrug soll laut Staatsanwaltschaft mittels Scheingeschäften und Scheinrechnungen durchgeführt worden sein. Der Unternehmer soll unrichtige Jahressteuererklärungen eingereicht und Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht haben. Außerdem soll er mit der Abtretung von frei erfundenen „Energieeffizienzmaßnahmen“ gehandelt haben.
Rätselhaftes Verschwinden eines „Tragschraubers“
Unter anderem soll der Unternehmer behauptet haben, ein bestellter Tragschrauber - eine Art Mini-Hubschrauber - sei nie geliefert worden. Für den deshalb durchgeführten Rechtsstreit machte er Rechtsanwaltskosten als Ausgaben seiner Firma geltend. Dabei soll der Tragschrauber - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - ins Privatvermögen des Angeklagten übergegangen sein.
Die Verteidigerin des Unternehmers sagte, ihr Mandant habe „Werbeleistungen“ erbracht, die mit „Werbewechselwirkungen“ verrechnet worden seien. Im Nachhinein sei nicht nachvollziehbar gewesen, „welche Leistungen zugrunde lagen“.
Es war, meinte die Verteidigerin, „kein groß durchdachter Steuerbetrug, sondern eine chaotische Vorgangsweise“.
Der Tragschrauber, so die Verteidigerin, sei nie geliefert worden. „Ja, es gab Scheinrechnungen, aber keinen großangelegten Abgabenbetrug“, sagte sie.
Angeklagter gab Steuervorteile zu
„Die Verrechnungen von den KGs in die GmbHs war ein Fehler“, sagte der Angeklagte. „Weil die Rechnungen zwar eine Leistung begründet haben, aber sie wurden nicht bezahlt. Dadurch entstand bei der GmbH ein Steuervorteil.“
„Ein beabsichtigter Steuervorteil?“, fragte die Richterin.
„Nein, das war nicht beabsichtigt“, antwortete der Angeklagte.
„Das ist kein Geständnis“, stellte die Richterin fest. „Sie wissen schon, warum Sie heute da sind!“, rügte sie den Angeklagten. Es gehe um dessen Zukunft.
2020 wurde er wegen Finanzvergehen zu einer Haftstrafe verurteilt
Der Angeklagte hatte angegeben, weiterhin Geschäftsführer bei zwei Immobiliengesellschaften und Angestellter einer weiteren Gesellschaft zu sein und 1.400 Euro monatlich zu verdienen. Er habe 500.000 Euro Schulden. Aus dem Jahr 2020 ist eine Vorstrafe wegen Finanzvergehen vermerkt, damals wurde der Unternehmer zu 30 Monaten Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt, und er musste 150.000 Euro Geldstrafe bezahlen.
Die Richterin hielt dem Angeklagten vor, er habe die Kommanditgesellschaften alle an einem Tag gegründet. An der angegebenen Adresse habe sich gar kein Geschäftssitz befunden. „Es war ein Mischbüro, wo andere auch waren“, sagte der Angeklagte. „Aber wurscht. Ich will das Geständnis nicht abschwächen.“
Die Kommanditgesellschaften habe er für verschiedene Projekte gegründet, weil er pro Unternehmen eine Förderung lukrieren konnte. „Es war nicht notwendig, Dienstnehmer zu haben“, sagte der Angeklagte. Und: „Die Steuervorteile tun mir leid.“
Richterin: „Sie wären nahezu ein Wunderwuzzi...“
„Sie wären nahezu ein Wunderwuzzi, als Ein-Mann-KG eine derartige Produktion zu erzeugen, dass solche Rechnungen von 100.000 Euro entstehen können“, stellte die Richterin fest.
Sie hielt dem Angeklagten vor, Werbeabgabe verrechnet, diese aber nicht ans Finanzamt abgeführt zu haben. „Man wusste nicht, dass man werbeabgabepflichtig ist“, sagte der Angeklagte. „Wir waren nicht der Meinung...“
„Wer ist wir?“, wollte die Richterin wissen. „Die Gesellschaft“, antwortete der Angeklagte. „Die Gesellschaft waren Sie“, erinnerte ihn die Richterin.
Der Prozess wurde nach zwei Verhandlungstagen auf Ende November vertagt.