Familienvater widersetzte sich der Polizei: 10 Monate auf Bewährung

Eisenstadt

Ein Familienvater misshandelte Frau und Sohn. Als die Polizei kam, wollte er einer Wegweisung aus der Wohnung nicht Folge leisten.

Der Familienvater bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

Der Familienvater bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Am Abend des 1. Mai 2024 hatte der Familienvater aus Eisenstadt nur eines im Sinn: Sein Sohn sollte ihm endlich die Haare schneiden. Doch der Jugendliche wollte lieber für die Schularbeit am nächsten Tag lernen.

Es kam zum Streit, der Vater schimpfte und soll schließlich, so schilderte es seine Ehegattin vor Gericht, dem Sohn ins Gesicht geschlagen haben. „Verletzen wollte er ihn nicht“, sagte die Frau zur Richterin. Der Vater habe aber den Sohn „misshandelt“.

Auch soll der Mann das Kinderzimmer des Sohnes verwüstet und dessen Schulbücher zerrissen haben. Weil es schon zuvor Aggressionsausbrüche des Familienvaters gegeben hatte, rief die Frau die Polizei.

Polizei sprach Betretungsverbot aus

„Ich nahm beim Sohn eine Abschürfung an der Schläfe wahr“, sagte einer der vier Polizisten, die damals in der Wohnung gewesen waren, in seiner Zeugenaussage beim Strafprozess gegen den Angeklagten am 10. September 2024 vor Gericht. Aufgrund der Schilderungen der Familienmitglieder habe man bei dem Einsatz am 1. Mai entschieden, ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den Vater auszusprechen.

„Als wir sagten, er muss die Wohnung verlassen, war er nicht mehr kooperativ“, berichtete der Polizist. Der Angeklagte habe unbedingt am Balkon eine Zigarette rauchen wollen, das wollten die Polizisten aus Sicherheitsgründen jedoch nicht zulassen.

„Er ging trotzdem zum Balkon“, schilderte der Polizist den weiteren Verlauf. Die Beamten versuchten, den Familienvater in die Wohnung zu ziehen, doch der Mann habe sich losgerissen und gegen die Maßnahmen der Polizisten gewehrt. Schließlich musste der Widerspenstige zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert werden.

Ehegattin berichtete von weiterem Vorfall

Der Familienvater wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, den Sohn leicht verletzt zu haben. Vor Gericht berichtete die Ehegattin von einem weiteren Vorfall im April dieses Jahres: Da habe ihr Mann einen Sessel nach ihr geworfen, sie habe am Unterarm ein Hämatom erlitten.

Der Angeklagte wollte vor Gericht nicht so recht verstehen, warum er sich hier verantworten musste. Hatte er doch selbst die Polizisten angezeigt. „Über Ihre Anzeigen unterhalten wir uns jetzt nicht“, stellte die Richterin klar.

„Ich bekam ein Schreiben vom Innenministerium, dass das eingestellt ist. Etwas später bekam ich die Information, dass ich angezeigt wurde“, sagte der Familienvater, in dessen Strafregister bereits eine Vorstrafe wegen einer anderen Straftat eingetragen ist.

„Das ist ein Justizfehler“, sagte der Angeklagte zu dieser ersten Verurteilung. „Die Justiz ist nicht heilig“, meinte er.

Angeklagter: „Ich habe ihn schon seit Jahren nicht geschlagen“

Er bestritt, seinen Sohn am 1. Mai geschlagen zu haben. „Ich habe ihn schon seit Jahren nicht geschlagen“, sagte der Angeklagte. Sein Sohn sei außerdem größer als er.

Den Anweisungen der Polizei habe er nicht Folge leisten wollen: „Das ist eine Familienangelegenheit“, meinte der Angeklagte. „Wenn man jemanden schlägt, ist es keine Familienangelegenheit“, stellte die Richterin klar.

„Ich wollte mich ausruhen, bevor ich mich mit ihnen unterhalte“, sagte der Angeklagte. „Wenn die Polizei sagt, Sie sollen gehen, können Sie nicht dableiben und eine rauchen“, erklärte ihm die Richterin.

Der Familienvater wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und leichter Körperverletzung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.