Finanzbeamter fragte unbefugt persönliche Daten ab
Amtsmissbrauch
Ein 53-jähriger Finanzbeamter aus dem Bezirk Eisenstadt fragte zu elf Personen Daten ab. Vor Gericht gab er zu, dazu in den meisten Fällen gar nicht befugt gewesen zu sein.
Zu seinem Interesse an den persönlichen Daten der Finanzamtskunden hüllte sich der Angeklagte in Schweigen.
© BVZ/KIrchmeir
Amtsmissbrauch wird dem Finanzbeamten von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgeworfen. Von 2022 bis 2024 soll er mehr als 100 Mal im Abgabeninformationssystem des Finanzamts nach persönlichen Daten von Personen gesucht haben. Die Personen wurden dadurch in ihrem Recht auf Datenschutz geschädigt.
Der Finanzbeamte hatte Einblick in Personendaten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Familienstand. Auch soll er Informationen zu Arbeitnehmerveranlagungen abgefragt haben, ohne dass dies in seinen Zuständigkeitsbereich fiel.
Vor Gericht bekannte sich der Angeklagte am Dienstag, 18. August 2026, zunächst zu den Abfragen zu sieben Personen schuldig, später gab er in zwei weiteren Fällen zu, unbefugt gehandelt zu haben.
Zu diesen beiden Fällen, betroffen sind ein Mann und eine Frau, präsentierte der Angeklagte folgende Erklärung: Ein Versicherungsvertreter aus seinem Heimatort habe ihm Arbeitnehmerveranlagungen der beiden Personen in seinen Briefkasten geworfen, mit der Bitte, diese Papierformulare im Finanzamt abzugeben.
Keine Erklärungen zum Motiv
Warum er dann Abfragen zu den beiden Personen vornahm, konnte der Finanzbeamte nicht erklären. Ein dienstliches Erfordernis habe es dafür nicht gegeben, gab er zu. „Wahrscheinlich wollte ich wissen, welche Erklärungen noch offen sind“, meinte er.
Ein Disziplinarverfahren gegen ihn wurde eingeleitet, er ist immer noch für das Finanzamt tätig.
Auffällig seien mehrfache Abfragen zu ein und derselben Person, meinte die Richterin. „Wieso fragten Sie so oft ab?“, fragte sie. „Da wurde ich vorher kontaktiert“, sagte der Angeklagte. „Von wem?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte blieb stumm.
Daten zu Person in Heimatort abgefragt
Von einer weiteren Person fragte der Finanzbeamte Daten ab, ohne überhaupt den Namen des Mannes zu kennen. Er gab einfach dessen Wohnadresse ein, eine Adresse, die sich in seiner Heimatortschaft befindet.. „Was interessierte Sie?“, fragte die Richterin. „An der Maske sieht man: die persönlichen Daten“, antwortete der Angeklagte. „Wozu?“, fragte die Richterin. „Weiß ich auch nicht mehr“, antwortete der Angeklagte.
„Haben Sie irgendjemandem einen Gefallen getan?“, erkundigte sich die Richterin. „Nein“, antwortete der Angeklagte mit beinahe tonloser Stimme. „Das ist ja völlig unglaubwürdig“, stellte die Richterin fest.
Einige der Männer, zu denen der Angeklagte Abfragen durchführte, waren als Fußballspieler tätig. „Ich weiß nicht, warum ich ihn abfragte“, sagte der Angeklagte zu einem dieser Sportler. „Interessierte Sie, was er an Prämien bekam?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte zuckte mit den Schultern: „Nehme ich an, ja“, sagte er.
Zu zwei Personen seien Abfragen begründet gewesen
In zwei der elf Fälle habe er einen dienstlichen Auftrag gehabt, behauptete der Angeklagte vor Gericht. Es sei in seinen Zuständigkeitsbereich gefallen, händische Listen abzuarbeiten, in denen es unter anderem um Fristverlängerungen für Personen mit zwei Bezügen ging, die eine Pflichtveranlagung durchführen mussten.
Das habe auch einen politisch tätigen Pensionisten aus seiner Nachbarortschaft und eine Frau betroffen, die im Bezirk Mattersburg lebt. Beide wurden als Zeugen einvernommen und gaben an, nicht zu wissen, warum der Angeklagte in ihren Fällen Personendaten abfragte.
Ohne Amtsauftrag ins System geschaut
„Verwerflich ist, dass er den Computer startete und ohne Amtsauftrag ins System schaute“, stellte die Diszinplinaranwältin von Finanzamt Österreich fest, die die Disziplinaranzeige und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten erstattet hatte.
Da sich am Tag der Verhandlung nicht klären ließ, ob der Angeklagte in zwei Fällen dienstlich befugt war, Daten abzufragen, schied das Gericht diese Fakten aus dem Verfahren aus. Zu den anderen Fakten war der Angeklagte geständig. Warum er die Abfragen vornahm, dazu hüllte sich der 53-Jährige bis Prozessschluss in Schweigen.
Angeklagter: „Habe es mit Steuerpflichtigen gut gemeint“
„Aus reiner Neugier“ auf Daten zuzugreifen, sei auf keinen Fall zu tolerieren, sagte abschließend der Staatsanwalt. „Mir tut leid, dass ich meine Kompetenzen überschritten habe“, lauteten die Schlussworte des Angeklagten. Er habe es „gut gemeint für die Steuerpflichtungen“. „Ich wollte helfen“, sagte der 53-Jährige.
Der Finanzbeamte wurde von einem Schöffensenat zu 11.520 Euro Geldstrafe unbedingt und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusammengenommen entspricht das zwölf Monaten Haft, ein Amtsverlust wäre erst bei einer darüber hinaus gehenden Strafe erfolgt.
Die Strafe, sagte die Richterin, solle ein „deutliches Zeichen für andere Beamte und Amtsträger sein, dass man mit Daten nicht so umgehen“ könne.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.