Prozess gegen Amtmann: Ex-Bürgermeister konnte nicht aussagen

Amtsverschwiegenheit

Am Donnerstag, 21. Mai 2026, wurde am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gegen einen suspendierten burgenländischen Amtsleiter fortgesetzt. Zur geplanten Einvernahme der amtierenden Bürgermeisterin und des Ex-Bürgermeisters kam es nicht.

Der Prozess gegen den suspendierten Amtsleiter wurde neuerlich vertagt.

Der Prozess gegen den suspendierten Amtsleiter wurde neuerlich vertagt.

© BVZ/KIrchmeir

Im März 2026 hatte der Prozess gegen den Amtsleiter begonnen. Er hatte sich damals nicht schuldig bekannt. Vorgeworfen wird dem Gemeindemitarbeiter, er habe sieben Jahre lang Baubescheide ohne Genehmigung des Bürgermeisters und später der Bürgermeisterin ausgestellt.

Am 21. Mai sollten eigentlich die amtierende Bürgermeisterin und ihr Vorgänger als Zeugen einvernommen werden. Beides war nicht möglich: Die Bürgermeisterin hatte sich wegen Krankheit entschuldigt, der Altbürgermeister war nicht zeitgerecht von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden. Die dafür notwendige Gemeinderatssitzung wird erst Anfang Juni stattfinden.

Einvernommen wurde eine frühere Gemeindemitarbeiterin, die für die Buchhaltung zuständig gewesen war. Sie war im Zusammenhang mit Bauvorhaben für Gebührenvorschreibungen zuständig gewesen.

„Er hat Arbeiten schnell und zügig abgearbeitet“

Inwieweit die Bürgermeisterin in die Bauvorhaben eingebunden war, konnte sie nicht sagen. Die Arbeitsweise des Angeklagten beschrieb sie als „laisse-faire“. „Jeder sollte das Gefühl haben, gewonnen zu haben“, meinte die Zeugin. „Er hat viele Arbeiten schnell und zügig abgearbeitet, ohne viele Schwierigkeiten für die Antragsteller.“

Immer wieder sei ihr gesagt worden, dass es in ihrer Gemeinde „sehr unkompliziert sei im Vergleich mit anderen Gemeinden“, so die Zeugin. Freigaben seien „sehr schnell erteilt worden“.

Als die amtierende Bürgermeisterin 2024 einen Baubescheid gefunden hatte, der nicht ihre Unterschrift trug, habe diese „nicht positiv“ reagiert, so die Zeugin. Die Ortschefin sei „schockiert und überrascht“ gewesen. „Sie war definitiv in Sorge - was das für die Gemeinde bedeuten kann“, sagte die frühere Gemeindemitarbeiterin.

„Sicher nicht alle Baubescheide vorgelegt“

Der Anwalt der Gemeinde wies darauf hin, dass der Angeklagte vorgebracht hatte, dass alle Baubescheide mit der Bürgermeisterin abgesprochen worden seien. „Der Frau Bürgermeisterin sind sicher nicht alle Baubescheide vorgelegt worden“, sagte die Zeugin.

„Das ist eine vage Vermutung!“, warf der Verteidiger ein. „Ich hätte auch nicht mitbekommen, dass sie sich abgestimmt haben“, fügte die Zeugin noch an. Der Amtsleiter habe Freigaben auch schon mal telefonisch erteilt.

Gemeinde komme nicht mit Zollstock nachmessen

„Als jemand nachfragte, wie hoch eine Einfriedung sein darf, sagte er: Mach sie so hoch wie du willst, die Gemeinde kommt nicht mit dem Zollstock nachmessen“, erinnerte sich die Zeugin.

Ein Bauwerber habe bei einem Haus direkt an der Grundstücksgrenze ein Fenster zum Nachbargrundstück einbauen wollen. „Der Amtsleiter gab die Empfhelung, mit den Nachbarn eine privatrechtliche Vereinbarung zu machen, dann passt das schon“, erzählte die Zeugin. „Ich sagte zu ihm: Du bringst uns in Teufels Küche, das geht nicht konform mit dem Gesetz.“ Der Angeklagte habe geantwortet: „Das Gesetz ist ohnehin nur eine Empfehlung“, so die Zeugin.

„Kann man ohne Baubewilligung bauen?“

„Kann man in der Gemeinde bauen, ohne dass es eine Baubewilligung gibt? Oder wäre das gleich ein Thema?“, fragte die Richterin.

„Manche Bauvorhaben waren offensichtlich, manche nicht“, antwortete diese. „Manche haben hinten im Hof gebaut, da hat man nichts mitgekriegt.“

Ein noch aktiver Gemeindemitarbeiter sagte auf dieselbe Frage: „Schwer möglich. Das muss hinten versteckt sein, in einem Streckhof.“

Er könne sich nicht vorstellen, dass Baubescheide ohne das Wissen der Bürgermeisterin oder ihres Vorgängers „hinausgingen“.

Der Prozess wurde auf August vertagt.