Dauerstreit: Pensionist drohte Nachbar mit Messer

Angeklagt

„Ich stech' ihn ab, ich bring' ihn um!“, soll ein 84-jähriger Pensionist am 10. März 2025 seinem Nachbarn gedroht haben. Jetzt wurde der betagte Angeklagte zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

"Ich sehe zum ersten Mal solche Räumlichkeiten", sagte der 84-jährige Angeklagte.

"Ich sehe zum ersten Mal solche Räumlichkeiten", sagte der 84-jährige Angeklagte.

© BVZ/Kirchmeir

Am Vormittag des 14. Oktober 2025 betrat der 84-Jährige den Gerichtssaal 7 am Landesgericht Eisenstadt und nahm am Einvernahmestuhl, den er als „Büßerstuhl“ bezeichnete, Platz . „Ich sehe zum ersten Mal solche Räumlichkeiten“, sagte der bislang Unbescholtene. „Ich hatte nie einen Raufhandel, lebte ruhig, kam mit allen Menschen gut aus, mit Ausnahme eines einzigen Menschen.“

Dieser Mann ist sein Nachbar, Ex-Schwiegersohn seiner Frau. In einer Sachverhaltsdarstellung, die der Pensionist der Richterin überreichte, schilderte er Konflikte wegen des Gartens, den er am gemeinsam genutzten Anwesen im Bezirk Eisenstadt pflegte.

„Ich sagte nie: Ich stech' ihn ab“, antwortete der Angeklagte auf den Vortrag der Anklage. „Dieses Vokabular ist nicht bei mir beinhaltet“, meinte er.

Angeklagter: „Wurde ständig gemobbt!“

Er sei von „diesem Menschen“, so der Angeklagte, „ständig gemobbt“ worden. „Er ist nicht diskussionsfähig und kann nur schreien. Das ist nicht auf meinem Niveau“, erklärte der Pensionist. Der Nachbar habe ihm „immer wieder etwas zu Fleiß gemacht“.

An diesem Tag, dem 10. März 2025, habe er es „nervlich nicht mehr ausgehalten“, so der Angeklagte. „Ich weiß nicht, wie ich auf einmal das Messer in der Hand hatte. Es war eine Emotion, es war ein Wahnsinn.“

Danach habe er das Messer „mit Verachtung“ in eine Holzkiste geworfen. „Wie weit konnte mich dieser Mensch bringen!“, schüttelte er den Kopf.

Nachbar: „Er rief: Ich stich' ihn ab, ich bring' ihn um“

„Ich bin im Wohnzimmer gesessen und habe Fernsehen geschaut. Im Hof war eine Schreierei“, schilderte der Nachbar den Vorfall. Der Pensionist habe mit einem Messer in der Hand „Ich stich' ihn ab, ich bring' ihn um!“ gerufen. Das habe eine halbe Minute oder eine Minute lang gedauert. Dann sei der Pensionist ins Haus gegangen und kurz danach sei die Polizei gekommen.

„Es klingt nach einer verfahrenen Situation“, seufzte die Richterin. „Gehen Sie sich aus dem Weg. Das bringt nichts“, empfahl sie dem Angeklagten. „Er hat mir meine Zuchtweinstöcke umgeschnitten, den vorbereiteten Garten umgeackert, die Himbeersträucher ratzekahl weggeschnitten“, beschwerte sich dieser.

„Das rechtfertigt nicht, dass Sie mit einem Messer in der Hand durch den Hof laufen und rufen: Ich bring' ihn um“, ermahnte ihn die Richterin.

Zwei Monate bedingt für den 84-Jährigen

Sie sprach den Mann wegen gefährlicher Drohung schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Diese Strafe scheint nicht im Strafregister auf. Mildernd wertete sie unter anderem, dass sich der Pensionist bis ins hohe Lebensalter wohlverhalten hatte.

„Ich bin mit den zwei Monaten einverstanden und möchte mich bei Frau Staatsanwalt und Frau Rat höflich bedanken für dieses gute Urteil“, verabschiedete sich der Pensionist.