Drohte Vater seinem Sohn mit Messer?
Angeklagt
Ein 52-jähriger Familienvater soll seinen 18-jährigen Sohn bei einer Autofahrt mit einem Küchenmesser bedroht haben.
Der Familienvater bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
„Das ist das Messer, mit dem ich dich irgendwann umbringen werde“, soll der wütende 52-Jährige bei der Heimfahrt zum Familienwohnsitz im Bezirk Eisenstadt am 30. Juni 2024 zu seinem 18-jährigen Sohn gesagt haben. Angeklagt ist er auch, weil er angeblich seinem jüngeren Sohn auf den Kopf geschlagen haben soll.
Wegen dieser Vorwürfe muss sich nun der Familienvater vor Gericht verantworten. Er bekannte sich am 21. August 2024 nicht schuldig. Der Prozess musste vertagt werden, weil die als Zeugen geladenen Angehörigen unentschuldigt nicht erschienen waren.
Vater wütend über angeblichen Drogenkonsum des Sohnes
Der Angeklagte berichtete, dass sein Sohn in der Fahrschule ein Mädchen kennengelernt habe, das ihn zum Drogenkonsum verführt haben soll. „Es gab bei der Polizei eine Vernehmung, weil mein Sohn schlimme Dinge getan haben soll“, so der Angeklagte.
Diese Einvernahme habe im April 2024 stattgefunden, es sei um Diesel- und Fahrzeugdiebstahl gegangen.
„Wie gingen Sie damit um?“, erkundigte sich die Richterin.
„Ich sagte, er darf so etwas nicht machen“, so der Angeklagte. Sein Sohn sei zwei Tage lang nicht zuhause gewesen, sein Handy sei abgeschaltet gewesen und er sei „immer aggressiver“ geworden.
Am 29. Juni dieses Jahres habe der Sohn aus seiner Geldbörse Geld entnommen, so der Angeklagte. Am nächsten Tag habe der 18-Jährige seine Mutter angerufen und darum gebeten, dass sie ihn am Bahnhof Wulkaprodersdorf abholen möge.
Anstatt der Mutter setzte sich aber der Vater ans Steuer, auch seine Frau und die beiden jüngeren Kinder fuhren mit. Am Bahnhof stieg der 18-Jährige ein.
Im Auto ging es um einen Gelddiebstahl
„Ich fragte ihn, warum er mein Geld gestohlen hat“, so der Angeklagte. „Er antwortete arrogant, dass er nicht stehlen würde, so etwas mache er nicht. Er schrie mich an und schimpfte.“
Darauf habe er, so der Angeklagte weiter, seinem Sohn mitgeteilt: „Wenn ein anderes Kind so etwas machen würde, hätte ihn ein anderer Vater wahrscheinlich schon zu Tode geschlagen.“
Dann habe er angehalten und den Sohn aufgefordert: „Putz' dich!“
Vater konsumierte nach dem Vorfall Alkohol
Nicht nur der 18-Jährige, sondern auch dessen Mutter und die Geschwister seien daraufhin ausgestiegen. Er sei, so der Angeklagte, nach Hause gefahren, sei in den Keller gegangen und habe zu trinken begonnen. Später sei dann die Polizei gekommen.
Die Familienmitglieder hatten, nachdem sie aus dem Auto ausgestiegen waren, den Notruf der Polizei gewählt. Der 18-jährige Sohn berichtete davon, dass der Vater während der Fahrt ein Küchenmesser in der Hand gehabt habe, damit Stichbewegungen ausgeführt und gedroht habe: „Das ist das Messer, mit dem ich dich irgendwann umbringen werde.“
Vater bestritt, mit Messer gedroht zu haben
„So etwas ist nicht passiert!“, widersprach der Angeklagte. „Mein Sohn saß hinten, wie soll ich ihn mit einem Messer bedrohen? Ich habe das nicht gemacht, ich habe gar nichts gemacht.“
„Ihr Sohn sagt, Sie hätten ihn im vergangenen halben Jahr unzählige Male bedroht. Ihre Frau bestätigt das“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor.
„Wenn mein Sohn gesagt hätte, dass ich eine Atombombe bei mir hatte, dann hätte meine Frau das auch bestätigt“, erklärte dazu der Angeklagte. Seine Frau sei „immer auf der Seite des Sohnes und gegen mich“.
Angeklagter soll vom „Kopf abschneiden“ gesprochen haben
„Ihre Frau sagte: Mein Ehemann hat gesagt, er werde unserem Sohn den Kopf abschneiden“, hielt ihm die Richterin weitere Aussagen vor, die die Frau des Angeklagten bei der Polizei gemacht hatte.
Der Angeklagte soll laut den Angaben seiner Ehefrau seit einem halben Jahr öfter ein Messer mit sich geführt und gedroht haben, er werde den Sohn „verschwinden“ lassen. Es würde ihn auch nicht stören, wenn er dafür ins Gefängnis gehe.
Den jüngeren Sohn auf den Kopf geschlagen?
Der 18-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, dass sein Vater die Mutter und die Geschwister schlagen würde. Den jüngeren Sohn soll er auf den Kopf geschlagen haben, sodass dieser zwei Tage lang über Schmerzen klagte.
„Ich gab ihm einen Klaps auf den Kopf. Ganz leicht“, sagte der Angeklagte.
Die Polizei hatte gegen ihn ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen. Er sei daraufhin nach Ungarn übersiedelt, so der Angeklagte. Mittlerweile wohnen an diesem neuen Wohnsitz auch seine Ehefrau und die jüngeren Kinder, während sich der 18-jährige Sohn noch in der Wohnung im Bezirk Eisenstadt aufhalte.
Ob das polizeiliche Verbot, sich der Familie zu nähern, noch gilt, konnte vor Gericht nicht geklärt werden.
Familienmitglieder kamen nicht zur Zeugenaussage
Die Richterin hatte die Ehegattin und die beiden Söhne des Angeklagten zu Zeugeneinvernahmen vorgeladen. Doch der Angeklagte gab vor Gericht an, seine Familienmitglieder würden nicht kommen.
„Man muss einer gerichtlichen Ladung Folge leisten“, informierte ihn die Richterin. Sie werde die Zeugen zu einem zweiten Prozesstermin im September neuerlich laden. Die Verhandlung wurde daraufhin vertagt.