Flüchtling soll 197.000 Euro zu Unrecht bezogen haben
Angeklagt
Fast zehn Jahre lang soll ein Flüchtling Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen haben. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wirft ihm die unrechtmäßige Inanspruchnahme von 197.340 Euro vor.
Der 62-jährige Mann bestritt, sich den Geldbezug durch falsche Angaben erschlichen zu haben.
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Der heute 62-jährige nicht berufstätige Familienvater war 2013 nach Österreich gekommen. Nach einem Aufenthalt im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen hielt er sich in einer Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Oberwart auf und bezog Grundsicherung.
Ab August 2014 bis Jänner 2024 erhielt er Mindestsicherung in der Höhe maximal 1.400 Euro pro Monat und er bezog auch Leistungen aus der Krankenversicherung.
Asylberechtigter verfügte über türkischen Reisepass
Zufällig war in der Wohnung des Mannes ein türkischer Reisepass gefunden worden. Die Fremdenbehörde ging daraufhin davon aus, dass der 62-Jährige gar nicht syrischer Staatsbürger ist und leitete die Aberkennung des Asylstatus ein. Seine Anwältin reichte gegen diese Maßnahme Beschwerde ein, das Verfahren ist seit knapp einem Jahr anhängig.
„Er fühlt sich nicht schuldig, er machte keine falschen Angaben“, sagte Verteidigerin Muna Duzdar über ihren Mandanten. Dieser habe einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel - die Behörde habe dem Mann subsidiären Schutz gewährt.
2013 vor dem Krieg in Syrien geflüchtet
Der heute 62-Jährige habe mit seiner Familie seinen Lebensmittelpunkt in Syrien gehabt, wo er ein Geschäft betrieben habe. 2013 sei er vor den Kriegswirren geflüchtet.
Weil die Mutter des 62-Jährigen aus der Türkei stammte, habe er eine zweite Staatsbürgerschaft besessen.
„Ich bin unschuldig“, sagte der Angeklagte am Dienstag, 12. November 2024, vor Gericht. „Ich wurde verfolgt, so wie alle anderen Syrer auch, die hierher gekommen sind. Ich suchte um Asyl an und habe diese Unterstützung bekommen.“
Er habe die syrische Staatsbürgerschaft und zusätzlich seit 2010 die türkische. Seine Frau und seine Kinder seien ausschließlich syrische Staatsbürger. Zuletzt sei er vor eineinhalb Jahren in der Türkei gewesen.
Zu türkischer Staatsangehörigkeit keine Angaben gemacht
„Sagte Ihnen jemand, dass man jede Staatsangehörigkeit angeben muss?“, fragte die Richterin. „Mir wurde gesagt, ich soll exakt antworten“, erklärte der Angeklagte. Beim Asylverfahren hatte er zu seiner türkischen Staatsbürgerschaft keine Angaben gemacht.
Einer Arbeit ging der Angeklagte in Österreich nur sporadisch nach. Derzeit sei er nicht berufstätig und bekomme eine monatliche Unterstützung von 1.370 Euro, gab er vor Gericht an.
Die Richterin vertagte den Prozess. Sie will das offene Fremdenrechtsverfahren abgwarten und bei Bedarf eine Mitarbeiterin jener Bezirkshauptmannschaft befragen, bei der der Angeklagte den Antrag auf Mindestsicherung stellte.