Sechs Jugendliche wegen Gewalttaten vor Gericht

Auf andere losgegangen

Drei 15-Jährige, ein 16-Jähriger und zwei 17-Jährige müssen sich wegen Straftaten von der Verhetzung bis zum Raub vor einem Jugendschöffen-Gericht verantworten.

Die sechs Jugendlichen waren vor Gericht nur teilweise geständig.

Die sechs Jugendlichen waren vor Gericht nur teilweise geständig.

© BVZ/Kirchmeir

Am Montag, 29. April 2024, füllte sich die Anklagebank im großen Verhandlungssaal 1 des Landesgerichts Eisenstadt. Als Erster in der Reihe nahm ein 17-jähriger Untersuchungshäftling aus dem Bezirk Wiener Neustadt Platz. Er war bereits im Vorjahr einmal wegen minderschweren Raubes verurteilt worden.

Neben ihm nahmen drei 15-jährige Schüler aus den Bezirken Wiener Neustadt und Eisenstadt Platz, ein 16-jähriger Lehrling aus dem Bezirk Wiener Neustadt und ein 17-jähriger Jugendlicher aus dem Bezirk Eisenstadt, der im Betrieb seiner Eltern arbeitet, folgten.

Raub, Diebstahl, schwere Körperverletzung, Verhetzung ...

Die Anklageschrift füllt viereinhalb Seiten. „Die Palette reicht von Raub über Diebstahl, Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Nötigung und Verhetzung bis zur Sachbeschädigung“, gab die Staatsanwältin einen ersten Überblick.

Ein Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2022, dann folgten weitere Straftaten im März und ab Oktober 2023. Das letzte Faktum stammt vom Februar 2024.

Nur einer der sechs Angeklagten war umfassend geständig: Der 17-jährige Bursche aus dem Bezirk Eisenstadt gab zu, einem Jugendlichen im Bezirk Mattersburg eine Haube der Marke Lacoste vom Kopf gerissen und die Haube dann einem Freund des Opfers um 35 Euro verkauft zu haben. Juristisch gilt dieser Vorfall als Raub. „Minderschwer“ ist die Tat, weil der Wert des geraubten Gegenstands gering ist. Die verbale Drohung erhöht allerdings wieder die Strafbarkeit.

„Ich war an dem Abend sehr betrunken“, sagte der 17-Jährige. Sein 17-jähriger Freund, der inhaftierte Erstangeklagte, war auch dabei. Ob dieser dem Opfer gedroht habe, „Gib' mir die Haube oder ich hau dir eine rein!“, daran könne er sich nicht mehr erinnern.

„Ich habe damals Wodka-Red Bull und Jägermeister getrunken und habe Lücken im Gedächtnis“, sagte der 17-jährige Jugendliche.

Staatsanwältin: „Gruppierungen gehen auf andere los“

Die Staatsanwältin rügte das Verhalten der Jugendlichen insgesamt: „Das nimmt überhand: Gruppierungen tun sich zusammen, gehen auf andere los und begehen einen Raub!“

Der 17-jährige Jugendliche aus dem Bezirk Eisenstadt wurde schließlich verurteilt. Eine Strafe erhielt er nicht: Der Ausspruch einer Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Er darf jetzt nichts mehr anstellen, sonst wird möglicherweise rückwirkend doch noch eine Strafe verhängt.

Sechs Jugendliche wegen Gewalttaten vor Gericht

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Zwei der 15-jährigen Angeklagten machten sich am 14. Oktober 2023 im Fischa-Park in Wiener Neustadt verdächtig, mit roter Farbe antisemitische Schmierereien im Herren-WC angebracht zu haben. Ähnliche Schmierereien wurden auch an einer Hausmauer in der Nähe des Einkaufszentrums entdeckt.

Antisemitische Schmierereien im Fischa-Park

Beide Burschen bestritten vor Gericht, mit den Schmierereien etwas zu tun zu haben. Hingegen gab der eine der 15-Jährigen zu, am 14. Dezember 2023 einen anderen Jugendlichen geschlagen und verletzt zu haben. „Mädels erzählten mir, dass er über mich gelästert hat“, sagte der Angeklagte. „Wir fuhren mit Freunden hin und wollten ihn zur Rede stellen. Wir haben ihn gehaut. Es tut mir leid“, sagte er.

Sein ebenfalls wegen der Schmierereien angeklagter Freund soll gemeinsam mit dem inhaftierten 17-Jährigen im Bezirk Eisenstadt zwei Jugendliche durchsucht und bestohlen haben.

Beide Opfer wurden „abgetastet“, Jacke, Weste und ein Rucksack durchsucht. Immer wieder wurden sie gefragt, ob sie Geld bei sich hätten. Der 17-Jährige soll fünf Euro gefordert haben, er wolle sich einen Kebap kaufen.

„Wieso sollte ich andere Leute durchsuchen, um Geld zu bekommen?“, gab sich der 15-Jährige unschuldig. „Ich habe gar keinen von denen berührt“, behauptete er. „Beide belasten Sie“, hielt ihm Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri vor. Er habe nur gesehen, so der 15-Jährige, wie einer der Burschen seinem 17-jährigen Freund 1.50 Euro gab.

Sechs Jugendliche wegen Gewalttaten vor Gericht

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Am 7. März 2023 sollen der 17-jährige inhaftierte Jugendliche und ein weiterer Angeklagter, ein 15-jähriger Schüler aus dem Bezirk Eisenstadt, in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein. Im Heimatort des 15-Jährigen sollen sie auf einen Burschen losgegangen sein, der einen Böller gezündet und in ihre Richtung geworfen haben soll.

Daraufhin sollen ihm die beiden Jugendlichen gewaltsam ein Feuerzeug entwendet haben. Das wäre ein Raub, wenn sie sich mit dem Feuerzeuge bereichern wollten. Wenn sie damit nur verhindern wollten, dass der Bursche einen weiteren Böller zündet, sieht die Sache juristisch anders aus.

Beteiligung am Raub eines Feuerzeuges?

Dem 16-jährigen Lehrling wird vorgeworfen, er habe dem inhaftierten 17-Jährigen damals seine Handschuhe zur Verfügung gestellt, damit dieser dem Burschen das Feuerzeug entwenden konnte, ohne Fingerabdruckspuren zu hinterlassen. „Das macht keinen Sinn“, sagte der Verteidiger des Lehrlings. Sein Mandant habe sich an keiner Raubhandlung beteiligt.

Der Lehrling berichtete, er sei selbst vom Erstangeklagten geschlagen worden und habe Angst vor ihm gehabt. Am 7. März 2023 soll der 17-Jährige die Handschuhe übergezogen und dem Besitzer des Feuerzeugs ins Gesicht geschlagen und getreten haben.

„Er sagte, ziehen wir ihn ab, das heißt, seine Sachen wegzunehmen“, erinnerte sich der Lehrling an eine Aussage des 17-Jährigen bei dem Vorfall mit dem Feuerzeug. „Im Nachhinein sah ich, dass sie ihm das Feuerzeug weggenommen hatten“, berichtete er. „Das war ja nicht das erste Mal, dass er so etwas macht“, fügte er hinzu.

Der Erstangeklagte war verhaftet worden, weil er einen Kontrahenten bedroht hatte, vom dem behauptet wurde, er habe eine junge Frau vergewaltigt.

Steckbrief veröffentlicht und zu Gewalt aufgerufen

Der 17-Jährige hatte einen „Steckbrief“ mit einem Foto des Kontrahenten auf Snapchat gestellt, dessen Namen und den Wohnort bekanntgegeben und dazu aufgerufen, den jungen Mann „zusammenzuschlagen“. 50 Euro Finderlohn wurden dafür versprochen. Der 17-Jährige soll den Kontrahenten auch telefonisch bedroht haben.

Im Zuge der darauf einsetzenden Ermittlungen traten immer mehr Straftaten zutage. Der 17-Jährige bekannte sich weder zum Vorfall mit der Lacoste-Haube noch zum Raub des Feuerzeugs schuldig. Andere Straftaten gab er zu.

Der Prozess wurde auf Ende Mai vertagt.