Ex-Freund rief bis zu 130 Mal am Tag an
Beharrliche Verfolgung
Fast zwei Jahre lang belästigte ein 49-jähriger Mann seine Ex-Freundin mit Anrufen und lauerte ihr auf. Jetzt wurde er wegen beharrlicher Verfolgung verurteilt.
Der Stalker war am 4. Dezember 2024 in Haft genommen worden und musste sich am 23. Jänner 2025 vor Gericht verantworten.
© BVZ/Kirchmeir
Mit der Trennung von seiner Lebensgefährtin, der Mutter seiner beiden Kinder, konnte sich der 49-Jährige offenbar nicht abfinden.
Seit Jänner 2023 hatte er seine Ex-Freundin zwischen 20 und 130 Mal täglich angerufen. Er hatte in Eisenstadt mehrmals wöchentlich ihre Nähe gesucht und sie am Weg zur Arbeit verfolgt. „Er beschimpfte sie und klopfte bei ihrer Wohnungstüre an“, so die Staatsanwältin beim Prozess gegen den 49-Jährigen, der am 23. Jänner 2025 stattfand.
Am 4. Dezember 2024 hatte die Ex-Lebensgefährtin des Beschuldigten die Polizei gerufen, weil dieser ihr wieder aufgelauert hatte. Damals wurde der Mann verhaftet.
„Ich möchte die Familie behalten“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Ich wuchs selbst ohne Vater auf...“
Er gab zu, hartnäckig versucht zu haben, mit seiner Ex-Lebensgefährtin wieder zusammenzukommen. „Aber es hat nicht geklappt“, bedauerte er.
„Hat Ihnen Ihre Ex-Lebensgefährtin nicht klar und deutlich gesagt, dass sie das nicht möchte?“, fragte die Richterin.
„Ja, jetzt habe ich es verstanden“, antwortete der Angeklagte kleinlaut.
„Ich hoffe, Sie suchen die räumliche Trennung und können einsehen, dass die Beziehung zu Ende ist“, gab die Staatsanwältin dem Angeklagten mit auf den Weg.
„Er sagte, dass ihn die Haft sehr mitnimmt“, berichtete Verteidiger Florian Astl. Die Verhaftung sei für seinen Mandanten „ein Schuss vor den Bug und der richtige Schritt“ gewesen.
„80% der Täter bei Stalkingdelikten sind männlich“, informierte Astl. Die Ursache für diese Tathandlungen dürften bei Männern tief in der Psyche verwurzelt sein und mit „Verletzungen in der Kindheit und Verlustängsten zu tun haben“, führte der Verteidiger weiter aus.
Stalking sei das Ergebnis eines inneren Konflikts und der Angst vor „Nähe und Verlust“, so Astl.
Der 49-jährige Angeklagte wurde wegen beharrlicher Verfolgung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon fünf Monate bedingt. Am 4. Februar wird der Stalker enthaftet. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.