Prozess: Betrunkener verletzte Türsteher im „James Dean“

Eisenstadt

Ein betrunkener Gast wollte sich Zutritt zur Disco James Dean verschaffen. Bei einem Gerangel wurde ein Security-Mitarbeiter verletzt. Jetzt erhielt der Disco-Gast eine Diversion.

Zunächst konnte sich der Angeklagte an nichts erinnern, dann lenkte er ein und bekam eine Diversion.

Zunächst konnte sich der Angeklagte an nichts erinnern, dann lenkte er ein und bekam eine Diversion.

© BVZ/Kirchmeir

„Es war eine schwere Zeit für mich“, sagte der 35-jährige Angeklagte, nachdem der Staatsanwalt am 29. Jänner 2024 die Anklage vorgetragen hatte.

Am 8. Juli 2023 hatte der im Bezirk Mattersburg lebende arbeitslose Mann die Disco James Dean in Eisenstadt aufgesucht.

Er folgte einer Frau bis zur Damen-Toilette und stellte sie dort zur Rede. „Ich hatte eine Diskussion mit ihr, einige private Dinge regten mich auf“, kramte der Angeklagte in seinen Erinnerungn.

Draußen zog der auffällige Gast sein T-Shirt aus

Die Security-Mitarbeiter schoben den Mann mit sanftem Nachdruck bei der Türe hinaus. Draußen entledigte sich der Alkoholisierte seines T-Shirts.

„Eine halbe Stunde lang machte er vor dem Lokal mit nacktem Oberkörper Liegestütz, schlug sich selbst ins Gesicht und pöbelte Gäste an“, berichtete jener Security-Mitarbeiter, der von dem Angeklagten bei dem Vorfall verletzt worden war.

Als Gäste die Diskothek verließen, verschaffte sich der 35-Jährige durch die Ausgangstüre neuerlich Zutritt zum Lokal.

Security erlitt Platzwunde am Kopf

„Er gab mir einen Schlag ins Gesicht, den ich abwehren konnte“, berichtete der als Zeuge befragte Security-Mitarbeiter. „Wir drängten ihn zurück.“ Beim folgenden Gerangel sei er wohl am Kopf verletzt worden, berichtete der Zeuge.

„Als ich den Mann am Boden fixierte, merkte ich, dass mir das Blut herunterrann“, sagte er.

Eine vier bis fünf Zentimeter lange Platzwunde musste dann im Spital behandelt werden. Florian Astl machte für den Security-Mitarbeiter rund 2.300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich so etwas getan habe“, meinte der Angeklagte. „Wenn, dann tut es mir wahnsinnig leid.“

Anwalt des Verletzten sicherte Überwachungsvideos

Anwalt Astl wies darauf hin, dass er im Besitz der Überwachungsvideos sei. „Man sieht ziemlich genau, was passiert ist“, erwähnte er.

„Wir können uns das gerne anschauen“, bot Richterin Karin Lückl an.

„Dann nehme ich es so hin, wie es ist“, lenkte der Angeklagte ein.

Bei dem Security-Mitarbeiter entschuldigte er sich: „Es tut mir leid, ich hatte eine extrem schlechte Zeit. Ich hoffe, du kannst mir verzeihen“, sagte er.

Die Richterin bot dem Angeklagten eine Diversion an. Wenn er eine Geldbuße von 1.120 Euro bezahlt und an den Security-Mitarbeiter 1.200 Euro Schadenersatz überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt. „Ich zahle das“, versprach der 35-Jährige.