Mit Bloßstellung gedroht: Ex-Freund verurteilt

Belastete Beziehung

Ein 58-jähriger arbeitsloser Ex-Manager hatte seiner Verlobten gedroht, er werde sie im Beruf bloßstellen. Die Richterin sprach ihn schuldig.

Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten, akzeptierte aber schließlich das Urteil.

Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten, akzeptierte aber schließlich das Urteil.

© BVZ/Kirchmeir

Am ersten Prozesstag hatte der 58-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Eisenstadt für alle Vorwürfe eine Erklärung parat gehabt. Die Kette seiner damaligen Verlobten war abgerissen? Sie sei bei einer Umarmung an seinem Jackenknopf hängen geblieben. Verletzungen am Kopf der Frau? Sie habe habe sich versehentlich an einer Bank gestoßen.

Schuldig sei er jedenfalls nicht. Warum seine Ex-Freundin ihm vorwarf, er habe sie bedroht, geschlagen, genötigt und mit ihrer Existenzvernichtung gedroht - das wisse er nicht, sagte der Angeklagte Ende April.

Am Dienstag, 23. Juni 2026, wurde der Prozess fortgesetzt.

Eine Polizistin, die am 21. Dezember 2025 beim Haus des Angeklagten im Bezirk Eisenstadt gewesen war, nachdem dessen Sohn die Polizei gerufen hatte, bestätigte, sie habe gesehen, wie der 58-Jährige in Richtung seiner Ex-Freundin die Geste des Halsabschneidens machte.

Der Angeklagte hatte auch für diese Episode eine Erklärung parat gehabt: Er habe sich damals, als er mit der Polizei mitkommen sollte, einen „schäbigen Rollkragenpullover“ angezogen, dieser habe ihn gekratzt, deshalb habe er zum Hals gegriffen.

„Das bestreite ich zu 1.000 Prozent“, sagte dazu die Polizistin.

Sohn des Angeklagte sagte aus

Befragt wurde auch der Sohn des Angeklagten. Er sei am Tag des Polizeieinsatzes durch Schreien wach geworden, dann habe er gehört, wie die Freundin seines Vaters seinen Namen rief.

„Sie sagte, mein Vater hat eine Waffe und er will sie umbringen“, erinnerte sich der Sohn. „Ich schickte ihn vor die Eingangstüre und rief die Polizei.“ Er habe gewusst, dass sein Vater im Besitz von Waffen war. Eine Schrotflinte sei zuvor einige Tage lang im Vorraum gehängt, nachdem der Vater mit Freunden jagen gewesen war.

Der Vater habe dann versucht, wieder ins Haus zu gelangen, und habe von außen die Garage betreten. „Ich konnte gerade noch rechtzeitig die Türe zwischen Garage und Haus zusperren“, berichtete der Sohn vor Gericht.

Die Polizei habe er gerufen, „weil ich nicht wusste, was passiert ist oder passieren wird“.

Freispruch beantragt

Die Verteidigerin beantragte für den Angeklagten einen Freispruch.

Die Richterin fällte jedoch einen Schuldspruch. Der Angeklagte habe seine frühere Lebensgefährtin mit erhobener Sektflasche gefährlich bedroht, ihr zweimal die Geste des Halsabschneidens gezeigt, damit gedroht, über ihre Firmenmailadresse vertrauliche Informationen zu verbreiten, und sie körperlich misshandelt. Der Mann wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Richterin: „Erklärungen wirkten konstruiert“

Die Ex-Freundin habe die Vorfälle von Anfang an stringent geschildert, so die Richterin, sie habe nicht den Eindruck gehabt, die Frau würde etwas erfinden. „Ich bin überzeugt, dass es Drohungen und eine körperliche Auseinandersetzung gab“, sagte die Richterin. Die Erklärungen des Angeklagten hätten hingegen „konstruiert und vom Ablauf nicht lebensnah“ gewirkt.

Die Erklärung mit dem Rollkragenpullover bezeichnete die Richterin als „haarsträubend“.

Nach kurzer Beratung mit seiner Anwältin gab der 58-Jährige einen Rechtsmittelverzicht ab.