Drei Monate Haft für Ex-Wirtin
Betrugsvorwurf
Als „hilfsbereit und gutmütig“ beschrieb sich die Angeklagte. Verurteilt wurde sie, weil sie eine aus der Ukraine geflüchtete Frau ausgenützt und einen Bekannten um 10.000 Euro betrogen haben soll.
Die vorbestrafte Ex-Gastronomin hatte sich nicht schuldig bekannt.
© BVZ/Kirchmeir
Am ersten Verhandlungstag im November 2023 hatte sich die 43-jährige Frau, die als Wirtin ein Restaurant mit Zimmervermietung im Bezirk Eisenstadt betrieben hatte, nicht schuldig bekannt.
4.800 Euro habe sie monatlich an Pacht zahlen müssen, der Betrieb lief nie richtig gut. Wegen ihrer Vorstrafen hatte sie das Gastronomiegewerbe gar nicht ausüben dürfen, weshalb sie einen Koch engagierte, der das Restaurant führte.
Als ihr Bruder mit seiner Freundin einzog, soll die Wirtin die Frau zu Hilfsarbeiten eingeteilt haben, ohne sie zu bezahlen.
Frau aus der Ukraine musste um 5 Euro pro Stunde arbeiten
Für fünf Euro in der Stunde musste außerdem 2022 eine Ukrainerin, die mit ihrer Familie nach Österreich geflüchtet war und in der Pension der 43-Jährigen Unterschlupf gefunden hatte, „schwarz“ in der Restaurantküche arbeiten.
Außerdem soll die Wirtin Geld aus der Ukraine-Hilfe, das ihr nicht zustand, für sich behalten haben.
Schließlich soll sie einen Bauleiter, der sie beim Ankauf des Gasthofes unterstützen wollte, um 10.000 Euro betrogen haben.
Prozess war im November vertagt worden
Der Prozess war im November vertagt worden, weil weitere Zeugen befragt werden sollten.
Die Freundin des Bruders der Angeklagten konnte auch am zweiten Prozesstag, dem 8. Jänner 2024, nicht aussagen, weil sie sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befand, wie sie der Richterin mitgeteilt hatte.
Auch ein zweiter vorgeladener Zeuge erschien nicht. Die Richterin entschied daraufhin, jenes Faktum aus dem Verfahren auszuscheiden, das die Freundin des Bruders der Angeklagten betraf. Die erkrankte Frau hatte angegeben, knapp 400 Stunden unbezahlt für die Wirtin gearbeitet zu haben.
Der Verteidiger verzichtete auf jenen Zeugen, den er selbst beantragt hatte. Somit konnte das Strafverfahren beendet werden.
Verteidiger: „Verkettung unglücklicher Umstände“
Die Vorfälle seien „eine Verkettung unglücklicher Umstände“, sagte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer. Die „Hilfsbereitschaft“ sei seiner Mandantin zum Verhängnis geworden. Der Ukrainerin habe die Wirtin zuerst fünf, dann acht Euro bezahlt. „Das ist eher ein Fall fürs Arbeits- und Sozialgericht“, meinte der Verteidiger.
Der Bauleiter sei in die Wirtin verliebt gewsen und habe 10.000 Euro investiert. „Sie wollte dann keinen Kontakt mehr mit ihm, weil er so energisch, so aggressiv war“, erklärte der Verteidiger und beantragte einen Freispruch für die 43-Jährige.
Zwölf Monate Haft, davon neun Monate bedingt.
Richterin Sabine Stagl-Pateisky sprach die Frau schuldig im Sinne des Strafantrags und verurteilte sie zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon neun Monate bedingt.
An die Ukrainerin muss die Ex-Wirtin 887 Euro bezahlen, an den Bauleiter 10.000.
„Ich sehe das alles ein bisschen anders als der Herr Verteidiger“, begründete die Richterin das Urteil. Die Zeugen seien „mehr als glaubwürdig“ gewesen, es gebe keinen Grund, warum sie die Vorwürfe erfinden sollten. Hingegen habe sich die Angeklagte immer wieder in Widersprüche verwickelt. Sie habe der Darstellung der Ex-Wirtin nicht geglaubt, sagte die Richterin.
Einen Freispruch gab es zu einer angeblichen Drohung, über die der Bauleiter berichtet hatte. „Ob die Drohung fiel, konnte ich nicht feststellen“, sagte die Richterin.
Ex-Wirtin kann Fußfessel beantragen
Nach der Urteilsbegründung informierte die Richterin die Ex-Wirtin, dass diese eine Fußfessel beantragen könne und die drei Monate Haft nicht unbedingt in einer Justizanstalt verbüßen müsse.
Die Angeklagte beriet sich mit ihrem Anwalt, gab dann aber keine Erklärung zum Urteil ab, sondern nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Auch der Staatsanwalt verzichtete auf eine Erklärung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.