Mit falschen Rechnungen PV-Zuschuss kassiert: Das sagt der Firmenchef
Ehepaar verurteilt
Betrug, Diebstahl und Veruntreuung wurden einem Ehepaar vorgeworfen: Sie schädigten ihren Arbeitgeber und das Land Burgenland. Jetzt hat auch der betrogene Firmenchef zum Prozess Stellung genommen - siehe weiter unten.
Das Ehepaar hatte sich für eine private Photovoltaikanlage eine Landesförderung erschlichen.
© Symbolbild: AlyoshinE, Shutterstock, AlyoshinE
Vor Gericht bekannten sich die Eheleute reumütig schuldig. Wie viele andere Burgenländer auch, hatten sie sich den Wunsch nach einer Photovoltaikanlage verwirklichen wollen.
Wie praktisch, dass beide bei einer Firma arbeiteten, die sich mit der Montage von Solaranlagen beschäftigte.
„Mein Mann hatte viele Überstunden“, sagte die Angeklagte. „Er hat mit dem Chef eine Vereinbarung getroffen, dass die Überstunden abgegolten werden und wir das Material für die Photovoltaikanlage bekommen.“
Um die Landesförderung für die Photovoltaikanlage ausbezahlt zu bekommen, fertigte sie für den Förderantrag gefälschte Rechnungen und Belege an und beantragte den Zuschuss beim Amt der burgenländischen Landesregierung.
Angeklagte: „Das war gang und gäbe in der Firma“
„Ich ließ mich leider dazu verleiten“, sagte die Angeklagte beim Betrugsprozess am 5. Juli 2024. Und sie überraschte die Anwesenden mit folgender Behauptung: „Das war gang und gäbe in der Firma: Mit gefälschten Rechnungen um Förderungen einzureichen.“
Sie sage, betonte die Frau, „absolut die Wahrheit“, und habe die diesbezüglichen Vorwürfe auch schon „eingebracht“.
In der Firma war sie mit der Auftragsabwicklung befasst gewesen. Im September 2023 erhielten Polizei und Förderabteilung Kenntnis vom Förderbetrug. Am 6. November 2023 zahlte das Ehepaar die zu Unrecht bezogene Fördersumme von 4.666 Euro zurück.
Der Angeklagte war in leitenden Funktion in der Firma tätig und auch für die Materialbestellung verantwortlich gewesen. Ihm wurde vorgeworfen, Firmeneigentum verkauft und den Erlös in die eigene Tasche gesteckt zu haben.
Ex-Chef machte Schaden von 80.000 Euro geltend
Der Ex-Chef der beiden Angeklagte machte über seinen Anwalt einen Gesamtschaden von mehr als 80.000 Euro geltend. Dazu ist ein Zivilverfahren anhängig. Der Verteidiger, Florian Astl, verwies auf eine „Gegenforderung“: Sein Mandant habe 800 bis 1.000 Überstunden erbracht, die ihm noch nicht bezahlt worden seien.
Der Angeklagte gab zu, einem Kollegen einen Wechselrichter aus Firmeneigentum beschafft zu haben. Dafür stellte er sogar eine Rechnung aus, den bezahlten Betrag behielt er sich.
„Sie bestellten auf Kosten der Firma, bauten ein, kassierten und zahlten das Geld nicht bei der Firma ein“, hielt ihm Richterin Karin Knöchl weitere angeklagte Fakten vor.
Mit Material aus der Firma Arbeiten bei Kunden durchgeführt
„Die Kunden waren schon vergrault, weil nie etwas passte“, sagte der Angeklagte. „Sie riefen an und sagten, wir können die Photovoltaikanlage gleich wieder mitnehmen“, behauptete er. Er gab zugleich zu, mit Material seines Arbeitgebers auf eigene Kasse Arbeiten bei Kunden durchgeführt zu haben.
Die Malversationen sollen sich von 2021 bis 2023 ereignet haben. „Mit erheblicher krimineller Energie wurde nahezu systematisch auf fremdes Vermögen zugegriffen“, hielt der Anwalt des Ex-Arbeitgebers den Angeklagten vor. „Die eigene Stellung im Betrieb wurde ausgenützt, das Kontrollsystem umgangen“, fügte er hinzu.
„Das Ganze beruht mehr auf der verlockenden Gelegenheit als auf einem verwerflichen Charakter“, brachte Verteidiger Florian Astl für seine Mandanten vor.
Geldstrafe für die Frau, bedingte Haft für den Mann
Die Richterin sprach das Ehepaar schuldig und verurteilte die Frau zu 1.440 Euro Geldstrafe. An den Ex-Arbeitgeber muss sie 822 Euro bezahlen - diesen Betrag hatte sie ihrem Mann gegeben, anstatt ihn in die Handkasse im Betrieb einzubezahlen.
Ihr Ehemann erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten. An den Ex-Arbeitgeber muss er 22.000 Euro bezahlen.
Die Richterin stufte das Verschulden beim Förderbetrug als schwer ein. „Da ist es erforderlich, ein deutliches Zeichen zu setzen, um andere abzuschrecken“, sagte sie.
Beim Angeklagten sah sei es als erwiesen, dass dieser ab 2021 in 18 Angriffen laufend „manipuliert und der Firma Geld entzogen hat“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Angeklagte, Staatsanwalt und der Anwalt des Ex-Arbeitgebers gaben keine Erklärungen ab.
Stellungnahme des Firmenchefs
Nach Veröffentlichung des Prozessberichts erreichte die BVZ eine Stellungnahme des Geschäftsführers der betroffenen Firma. Er legt Wert auf folgende Feststellungen:
„Die Aussage „das war gang und gäbe in der Firma“ ist eine falsche Behauptung der Angeklagten gewesen, um ihren Förderbetrug zu verharmlosen. Es hat niemals irgendeine Freigabe, Duldung oder Anweisung unserer Firma in diese Richtung gegeben“, so der Geschäftsführer.
Es gebe auch im Zivilverfahren keinen Beweis für diese Aussage. Die Angeklagte habe mit dieser Behauptung die von ihr begangene Urkundenfälschung vertuschen und abschwächen wollen, so der Ex-Arbeitgeber.
Die Angeklagten hätten, so heißt es in der Stellungnahme weiter, Rechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge gefälscht, um für eine Photovoltaik-Anlage, die sie gestohlen hätten, unrechtmäßig fast 5000 Förderung zu erschleichen.
Mittels Videoaufzeichnung und Chats am Diensthandy könne man nahtlos beweisen, dass der Angeklagte an mindestens 50 Tagen seine Dienstaufzeichnungen manipuliert und betrügerisch Überstunden eingetragen habe, so der Firmenchef.
Die Aussage „Die Kunden waren schon vergrault“ sei eine „dreiste Lüge“ des Angeklagten. „Unsere Monteure haben diese Kunden betreut. Unser Material wurde dort verbaut. Der Angeklagte war der Leiter und damit für die terminliche Koordination verantwortlich. Seine Frau gab dann die Regiescheine unserer Arbeiter nicht an die Buchhaltung weiter, sondern der Angeklagte hat unsere Leistungen und das Material über seine eigene Firma an sich selbst abgerechnet“, erklärt der Firmenchef.
Einige der Kunden hätten später Erweiterungen oder weitere Anlagen gekauft, seien also sehr zufrieden gewesen. „Sie wussten ja nicht, dass der Angeklagte in die eigene Tasche gearbeitet hat“, so der Firmenchef.
Der Angeklagte habe auf Willhaben Material aus der Firma verkauft: „Eindeutige Beweise dazu liegen vor“, so der Geschäftsführer des betroffenen Unternehmens.
Der Angeklagte habe auch massiv Betrug mit der Firmentankkarte betrieben. „Die ganze Familie hat ihre privaten Fahrzeuge getankt, auch hier liegen eindeutige Beweise vor“, heißt es in der Stellungnahme. Die Angeklagte habe die Abrechnung der Tankkarten in ihrer Verantwortung gehabt und diesen Betrug gedeckt.
„In der Verhandlung wurden nur Teile der Vorwürfe behandelt“, so der Firmenchef. „Einige Punkte zu Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung werden noch weiter verhandelt. Hier wurde seitens unserer Firma eine Fortführung des Strafverfahrens beantragt.“