EU erklärt „Ruster Ausbruch“ zur geschützten Ursprungsbezeichnung
Flüssiges Gold
Der Ruster Ausbruch brachte Rust nicht nur das Stadtrecht und vor 500 Jahren das bekannte „R“ auf den Fässern, sondern nun auch einen Eintrag ins EU-Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen.
Der Ruster Ausbruch ist ein international besonders begehrter Süßwein mit einer langen Tradition - und nun auch von der EU geschützt.
© BVZ/Wagentristl, Peter Wagentristl
Nachdem am Montag der „Wiener Gemischte Satz" auf die Liste der 1.644 bereits geschützten Agrarprodukte gesetzt wurde, folgte am Dienstag durch die EU-Kommission auch die Aufnahme des Ruster Ausbruchs auf die Liste. Damit ist der Ruster Ausbruch in der ganzen EU eine geschützte Herkunftsbezeichnung.
Der Ruster Ausbruch ist ein international begehrter Süßwein, der nur bei passenden Wetterbedinungen produziert werden kann. Dieser wird dann fast ausschließlich in Halbflaschen zu ziemlich hohen Preisen gehandelt - was angesichts des Aufwands und der Seltenheit des „flüssigen Goldes“ auch nachvollziehbar scheint.

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Für den Prädikatswein werden die von Grauschimmelfäule (Botrytis) befallene Trauben einige Wochen nach der eigentlichen Lese geerntet. Der Ruster Ausbruch ist auch eine eigene DAC-Region, die Herstellung des Weins ist streng geregelt.
Der so gewonnene Süßwein hat Jahrhunderte Tradition und trug historisch wesentlich zum Ansehen von Rust bei. Sogar das Freistadtrecht hat die Gemeinde mit ihrem Ausbruch erkauft: Für 60.000 Gulden und 30.000 Liter Furmint kaufte sich Rust von Leopold I. den Titel Freistadt und die damit verbundenen Rechte - etwa das Recht, den Ruster Wein ohne Wegzölle im ganzen Habsburger-Reich transportieren zu dürfen.