Gewalt gegen Kirtagsgast: Falscher Security vor Gericht

Freispruch

Bei einem Kirtagsfest im Bezirk Eisenstadt soll im Vorjahr ein Gast von Security-Mitarbeitern misshandelt worden sein. Die Ermittlungen fokussierten sich bislang auf den falschen Verdächtigen.

Videos bewiesen: Der 21-Jährige ist nicht schuld an den Rippenbrüchen des Kirtagsgastes.

Videos bewiesen: Der 21-Jährige ist nicht schuld an den Rippenbrüchen des Kirtagsgastes.

© BVZ/Kirchmeir

Somit kam es am Donnerstag, 19. Februar 2026, am Landesgericht Eisenstadt zu einem Freispruch. Dem Angeklagten, einem 21-jährigen Mann, konnte nicht nachgewiesen werden, dass er für die Rippenbrüche und sonstigen Verletzungen des am Fest zu Boden gebrachten 47-jährigen Gastes verantwortlich ist. Nach dem Schuldigen wird noch gesucht.

Der 47-jährige Kirtagsbesucher hatte in der Nacht auf den 22. Juni 2025 das Pech gehabt, einen anderen Festbesucher kennenzulernen, gegen den wegen einer Jahre zurückliegenden Kirtagsrauferei Hausverbot erteilt worden war.

Man trank gerade gemeinsam Bier, als die Security einschritt und den unerwünschten Kirtagsgast hinauskomplimentierte. „Ich fragte, warum. Er ist ein netter Kerl“, berichtete der 47-Jährige vor Gericht über seine Reaktion auf den Rauswurf des Mannes, den er gerade erst kennengelernt hatte.

Gast ging mit Bierglas hinaus

Gemeinsam mit seinem Sohn sei er den Securitys nachgegangen, „um zu schauen, was da passiert“. Dass er dabei sein Bierglas in der Hand hatte, widersprach offenbar den Regeln des Festes. „Securitys forderten mich auf, wieder hineinzugehen, weil ich das Bierglas nicht mitnehmen darf“, so der 47-Jährige.

Es sei zu einem Wortwechsel gekommen, jemand habe ihn von hinten gepackt und „zu Boden gehaut“. Noch einmal habe er sich aufraffen können, da sei er wieder zu Boden „gehaut“ worden, so der 47-Jährige.

„Ich wurde mehrfach ohnmächtig, dachte, ich muss sterben. Ich bekam keine Luft“, schilderte der Kirtagsgast die folgenden Ereignisse. Zehn bis fünfzehn Minuten soll ein Security auf seinem Rücken gesessen und ihn am Boden fixiert haben. Fünf gebrochene Rippen und Prellungen waren die Folge.

3.000 Euro Schmerzensgeld gefordert

„Ich habe jetzt noch Schmerzen in Ellbogen und Schultern, weil sie mir die Hände nach hinten rissen“, sagte der am Kirtag verletzte 47-Jährige. Seine Anwältin forderte 3.000 Euro Schmerzensgeld.

„Es handelt sich um eine Verwechslung“, sagte die Verteidigerin des 21-jährigen angeklagten Security. „Ich und ein Kollege von einer Leihfirma nahmen ihn in den Transportgriff und brachten ihn hinaus“, schilderte der Angeklagte die Situation am Kirtag.

„Ich sagte, er soll sich bitte nicht wehren, sonst tut es ihm weh“, gab er vor Gericht an. Der 47-Jährige sei mit dem Gesicht am Boden gelegen, er selbst, so der Angeklagte, sei neben den Füßen des Mannes gekniet. Sein Kollege sei auf dessen Oberkörper gewesen.

„Ein Becher wäre egal gewesen“

Bis die Polizei kam, sei der 47-Jährige durchgehend in der Position am Boden fixiert gewesen. Das sei notwendig gewesen, so der angeklagte Security, „weil er die Lage nicht wahrnehmen wollte“. „Er wollte mit dem Bierglas nicht hineingehen“, sagte der Security. „Wenn es ein Becher gewesen wäre, wäre es egal gewesen.“

„Der Sanitäter hat mir das Leben gerettet“, sagte der 47-Jährige vor Gericht. „Wenn das noch zehn Minuten gedauert hätte, wäre ich erstickt.“

Sein 16-jähriger Sohn musste mitansehen, wie sein Vater am Boden verzweifelt um Luft rang. „Einer kniete auf dem Rücken, der zweite verschränkte Papas Beine und kniete sich drauf“, berichtete der Schüler.

Er zückte das Handy und filmte. Die zwei von dem Vorfall aufgenommenen Videos wurden dem Gericht gezeigt.

Eindeutig sei darauf zu sehen, so die Richterin, dass der Angeklagte hinten bei den Beinen des 47-Jährigen kniete. „Die Verletzungen sind ihm nicht zuzuordnen“, sagte die Richterin. Der angeklagte Security wurde vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen.

Wer der zweite Security war, der am Rücken des 47-Jährigen gekniet war, wird jetzt geklärt. Möglicherweise findet ein weiterer Prozess in dieser Angelegenheit statt.