Von Eltern ausgesperrt: Sohn soll gedroht haben

Bezirk Eisenstadt

Am 19. März 2026 stand ein 28-Jähriger vor seinem Elternhaus im Bezirk Eisenstadt und stellte fest, dass das Schloss ausgetauscht worden war. Wenig später suchte die Polizei nach ihm.

Der 28-Jährige wurde nicht verurteilt, weil seine Eltern auf eine Aussage verzichteten.

Der 28-Jährige wurde nicht verurteilt, weil seine Eltern auf eine Aussage verzichteten.

© BVZ/Kirchmeir

„I drah euch sowieso ham!“, soll der 28-Jährige am 19. März seiner Mutter telefonisch mitgeteilt haben. Sie informierte die Polizei, der Sohn wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt und musste sich gut einen Monat später, am 22. April 2026, am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

„Im Haus waren Wertsachen im Wert von 50.000 Euro, das Garagentor konnte ich nicht öffnen, bei der Haustür war das Schloss ausgetauscht“, erzählte der Angeklagte der Richterin. Er wollte sich bei den Nachbarn eine Leiter ausleihen, um doch noch irgendwie ins Elternhaus zu gelangen.

Bei den Nachbarn öffnete niemand und auch eine Kletterpartie über die Wärmepumpe und das Dach scheiterte an einer wackligen Dachrinne. „Ich war gestresst, weil mich meine Familie ohne Informationsfluss ausgesperrt hatte“, so der Angeklagte.

Er soll in seiner Wut die Mutter angerufen und mit dem Umbringen bedroht haben. Er sei unfreundlich gewesen, gab der 28-Jährige zu. Mit Mord gedroht habe er nicht. Das Verhältnis zu seinen Eltern sei schlecht: „In den letzten drei Jahren ging alles zu Brüchen.“

„Ich wollte in meine Wohnung fahren, auf einmal hielten mich 20 Polizisten auf“, schilderte der Angeklagte den weiteren Verlauf des 19. März. Die Mutter hatte aus Angst vor dem Sohn die Polizei verständigt. Gegen den Sohn wurde ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen.

Mutter und Vater des Angeklagten entschlugen sich vor Gericht aufgrund des engen Verwandtschaftsverhältnisses der Aussage. Somit konnten auch ihre ursprünglichen Angaben nicht mehr gegen den Sohn verwendet werden.

Der 28-Jährige beantragte abschließend einen Freispruch und meinte: „Ich verlasse mich aufs Rechtsystem, vielen Dank.“

Das Urteil lautete auf Freispruch. Es sei nichts mehr an Beweisen übriggeblieben, das man hätte verwerten können, meinte die Richterin.