Posting auf Instagram: Nachbarschaftsstreit endete vor Gericht

Bezirk Eisenstadt

Ein Nachbarschaftsstreit gipfelte in einem gehässigen Posting. Wegen dieser Veröffentlichung auf Social Media musste sich jetzt ein 57-jähriger Mann vor Gericht verantworten.

Wegen eines Postings musste ein 57-Jähriger vor Gericht.

Wegen eines Postings musste ein 57-Jähriger vor Gericht.

© Shutterstock / Cristian Dina, Cristian Dina

„Ja, ich habe das Posting gemacht“, gab der Angeklagte am 12. September 2024 vor Richterin Karin Lückl zu. „Es geht seit langem ein Streit über die Park-Situation vor dem Haus, ebenso über die Lärmbelästigung“, beschwerte er sich über seine Nachbarin, die neben seinem Wohnhaus ein Geschäft betreibt.

„Die Liefereinfahrt ist neben unserem Hofeingang, dieser wird regelmäßig von Lieferanten blockiert“, kritisierte der Angeklagte.

Um seinem Ärger Luft zu machen, hatte er immer wieder Fotos von parkenden Fahrzeugen gepostet. Ein Posting auf Instagram war so beleidigend formuliert, dass die Geschäftsfrau schließlich Anzeige erstattete, zumal ihr darin Fremdenfeindlichkeit unterstellt wurde.

Angeklagter: „Es war als Scherz gedacht“

„Dieses Posting entstand im Zuge einer Verärgerung. Es war aber als Scherz gedacht“, sagte der Angeklagte. Er räumte ein, „dass die Formulierung unpassend“ war. Er habe das Posting am nächsten Morgen gelöscht.

„Ich wurde von Kunden darauf hingewiesen, dass dieses Posting online gestellt wurde“, sagte die Geschäftsfrau als Zeugin vor Gericht aus. Außerdem hätten sich Lieferanten darüber beschwert, dass der Nachbar Fotos von ihren Fahrzeugen veröffentlichte.

Die Richterin sprach den Angeklagten vom Vorwurf der fortdauernden Belästigung im Wege einer Telekommunikation durch Posten eines Beitrages auf Instagram frei. Der entsprechende Paragraf verlange, dass eine Veröffentlichung über längere Zeit einer größeren Anzahl von Personen zugänglich sein müsste, um strafrechtliche Konsequenzen zu rechtfertigen.

„Da nicht widerlegbar ist, dass das Posting nur einen Tag online war, erfolgte ein Freispruch im Zweifel“, so die Richterin. „Aber machen Sie es trotzdem nicht wieder!“, warnte sie den 57-Jährigen.