Unkontrollierte Wut: Mann neuerlich verurteilt

Gewalttätig

Ein sechsfach vorbestrafter Mann verlor im Februar neuerlich die Nerven. Jetzt wurde er wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung verurteilt.

Nicht einmal ein Jahr nach dem letzten Urteil stand der Vorbestrafte wieder vor Gericht.

Nicht einmal ein Jahr nach dem letzten Urteil stand der Vorbestrafte wieder vor Gericht.

© BVZ/Kirchmeir

Am 6. Mai 2024 musste sich der 36-jährige Mann aus dem Bezirk Eisenstadt wegen mehrerer Vorfälle vor Gericht verantworten. Er war im Februar sowohl gegenüber einer früheren Lebensgefährtin als auch gegenüber seiner aktuellen Freundin und einem Nebenbuhler aggressiv aufgetreten.

Die frühere Lebensgefährtin, nach Angaben des Angeklagten Mutter eines gemeinsamen Sohnes, hatte Anzeige erstattet, weil der 36-Jährige am 7. Februar 2024 vor ihrem Haus im Bezirk Eisenstadt gestanden war und geschrien hatte: „Kumm auße, sonst tritt' i die Türe ein!“

Freundin Seitensprung gestand, zuckte der 36-Jährige neuerlich aus

Am 18. Februar verlor der Mann die Nerven, als ihm seine Freundin gestand, dass sie ihn in der Nacht zuvor betrogen habe. Mit einem Buttermesser in der Hand stach er daraufhin auf eine Türe ein, die dabei beschädigt wurde.

Zuletzt war der 36-Jährige im Juni 2023 ebenfalls wegen Gewalttätigkeiten verurteilt worden. „Im Dezember war das mit der Ex-Freundin, die auf den gemeinsamen Sohn hinschlug. Da bleibt kein Mensch ruhig“, versuchte der Angeklagte nun zu erklären, warum er seine Aggressionen noch immer nicht im Griff hat.

Seine Freundin habe ihn aufgestachelt, sodass er im Februar 2024 vor dem Haus seiner Ex-Freundin auftauchte, „und die Sache klären wollte“. Als die Frau das Haus nicht verließ, rief er sie an und kündigte an, er werde ihr „den Schädel und die Papp'n einhauen“.

Beide Vorfälle gab der Angeklagte zu.

Zu dem Vorfall mit dem Buttermesser sei es gekommen, als ihm seine Freundin beim Abendessen berichtete, sie habe in der Nacht davor mit einem anderen Mann „etwas gehabt“. „Sie sagte: Du, i hab' di betrogen, bis ins kleinste Detail“, so der Angeklagte. „Im Affekt“ habe er mit dem Messer in der Hand gegen die Tür geschlagen.

Dem Nebenbuhler Racheakt angekündigt

Später sprach er dem Nebenbuhler auf die Mobilbox und drohte ihm damit, er werde ihm „den Schädel einschlagen“.

„Es nervt mich schon selber“, gestand der Angeklagte, „von einer Sekunde auf die andere auf Tausend zu sein. Ich will ein straffreies Leben haben“, beteuerte er.

Deshalb habe er sich um Therapien bemüht und nehme auch Tabletten. Ein Anti-Gewalttraining habe er bereits absolviert.

„Es bringt schon etwas“, meinte er. „In gewissen Situationen habe ich gesehen: Ich habe meinen Körper im Griff.“

Mit der Lebensgefährtin laufe es jetzt „reibungslos“, gab der 36-Jährige an. Er habe auch mittlerweile einen guten Job gefunden.

Zu seiner Ex-Freundin und dem Nebenbuhler habe er keinen Kontakt mehr: „Die habe ich aus meinem Leben verbannt.“

Fünf Monate bedingt und 720 Euro Geldstrafe

„Sie müssen sich im Griff haben!“, ermahnte ihn die Richterin und sprach den Mann schuldig. Dieser wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 720 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Kann er die Geldstrafe nicht bezahlen, so muss er für 90 Tage ins Gefängnis. Außerdem erhielt der 36-Jährige die richterliche Weisung, die Psychotherapie fortzusetzen. Bewährungshilfe war bereits mit dem Urteil vom Juni 2023 angeordnet worden.

„Das ist Ihre letzte Chance!“, warnte die Richterin den Angeklagten. Dieser nahm das Urteil an.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at