Vorbestrafter stieg durch Fenster bei Freundin ein

Gewalttätig

Von Mai bis Juli 2025 setzte ein 40-Jähriger seiner 32-jährigen Freundin zu, bis sie sich ihre Ex-Freunde zur Hilfe holte.

Der Angeklagte gab vorerst nur zu, das Fenster bei der Wohnung seiner Ex-Freundin beschädigt zu haben.

Der Angeklagte gab vorerst nur zu, das Fenster bei der Wohnung seiner Ex-Freundin beschädigt zu haben.

© BVZ/Kirchmeir

Doch nicht einmal da ließ der vorbestrafte 40-Jährige von ihr ab, sondern drang am 17. Juli, obwohl ihn bereits die Polizei ermahnt hatte, durch ein Badezimmer-Fenster in die Wohnung der Frau ein. Er wurde verhaftet und am 21. August 2025 aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

Im Mai 2025 hatte er seine Freundin grob am Unterkiefer gepackt und nach hinten gestoßen, sodass sie Hämatome erlitt. Vor allem soll ihn geärgert haben, dass die Frau Kontakt mit den Vätern ihrer Kinder unterhielt.

Eigentlich wollte die Frau, dass der 40-Jährige aus ihrer Wohnung im Bezirk Eisenstadt auszieht. Doch er machte keine Anstalten, sich eine eigene Bleibe zu suchen. Daraufhin bat sie die beiden Ex-Freunde um Hilfe. Diese passten den Vorbestraften, der erst im November 2023 aus seinem letzten Haftaufenthalt entlassen worden war, am 17. Juli beim Bahnhof ab.

Angeklagter: „Ich erwischte den einen am Auge“

„Sie wollten mir den Wohnungsschlüssel aus der Tasche ziehen“, behauptete der Angeklagte. „Ich wehrte mich und erwischte den einen am Auge.“

„Er war eifersüchtig auf die Väter der Kinder und akzeptierte nicht, dass sie ein Recht haben, die Kinder zu sehen“, sagte die Ex-Freundin des Mannes. Sie habe sich bewusst auf den Vorbestraften eingelassen, habe dessen Vergangenheit gekannt, ihm aber eine Chance geben wollen.

Mehrmals habe der Mann ihr angedroht, er werde sie umbringen, „wenn er mir draufkommt, dass ich hinter seinem Rücken etwas spiele“, so die Frau. Der Angeklagte habe sie beschimpft, beleidigt und sie geschlagen. Ihr Vater habe daraufhin den 40-Jährigen aufgefordert, „seine Sachen zu packen“, wenn ihm etwas nicht passe.

Ex-Partner sollten dem Mann den Schlüssel abnehmen

Aber der Angeklagte habe nicht gehen wollen. Daraufhin habe sie sich gegenüber ihren Ex-Partnern geöffnet. „Sie sagten: Wir haben dir's eh gleich gesagt, dass er kein Guter ist“, so die Frau. Einer der Männer sei von der Unterredung am Bahnhof mit einer Verletzung am Auge zurückgekommen. Den Wohnungsschlüssel habe der 40-Jährige nicht freiwillig hergeben wollen.

Die Polizei wurde geholt und diese nahm dem 40-Jährigen das Versprechen ab, die Frau in Ruhe zu lassen. Dennoch kehrte der Mann am selben Abend noch zur Wohnung der Frau zurück. Weil er die Wohnungstüre nicht aufsperren konnte, drang er durch das Badezimmerfenster in die Wohnung ein und beschädigte dieses dabei. „Er fand mich im Wohnzimmer, da hatte ich schon die Polizei am Handy“, so die Frau.

Gewalttäter wurde auf den Balkon gesperrt

Zweimal habe ihr der 40-Jährige auf den Hinterkopf geschlagen, dann hätten ihn ihre beiden Ex-Freunde auf den Balkon gesperrt.

„Sie wissen ganz genau, wie sie mir etwas auswischen können“, widersprach der Angeklagte den Schilderungen und den Vorwürfen der Staatsanwältin. „Ich liebe diese Frau“, setzte er hinzu.

„Das eine schließt das andere nicht aus“, erklärte ihm die Richterin. „Sie sollen am Balkon geschrien haben: Ich bringe euch um!“

Angeklagter weinerlich: „Ich bin das schwarze Schaf“

„Na, na, das stimmt nicht“, sagte dazu der Angeklagte. Dann schlug seine Stimmung um. „Ich habe keine Familie“, jammerte er. Er sei „das schwarze Schaf“ und verzweifle „da oben“, deutete er in Richtung Justizanstalt. Die Ex-Freunde seiner Lebensgefährtin hätten ihm „etwas auswischen“ wollen, „weil ich 15 Vorstrafen habe“.

Eigentlich habe er vorgehabt, so der 40-Jährige, „dass ich mit dem Gefängnis nichts mehr zu tun habe“.

Aber schon in der Wohnung in Wr. Neustadt, die ihm nach der letzten Haft vermittelt worden war, gab es Streit mit den Nachbarn, sodass er dort wieder ausziehen musste. Daraufhin soll er seiner neuen Lebensgefährtin solange zugesetzt haben, bis sie ihn in den Mietvertrag für ihre neue Wohnung im Bezirk Eisenstadt aufnehmen ließ.

Jetzt ist der 40-Jährige bis auf weiteres in der Justizanstalt untergebracht. Er wurde wegen gefährlicher Drohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 14 Monaten Haft verurteilt. Drei Monate aus einer früheren Strafe muss er ebenfalls verbüßen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland ist eine Opferschutzeinrichtung, die 1999 gegründet wurde. Jedes Jahr werden über 600 Opfer von Gewalt betreut, rund 80% davon sind weiblich. Ziel ist es, die Sicherheit der Betroffenen zu erhöhen und sie in ein gewaltfreies Leben zu begleiten.

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter 03352 31420

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gewaltschutz.at