Streit um 50 Euro: Prozess wegen Nötigung
Bezirk Eisenstadt
50 Euro fordert ein 21-Jähriger von einem früheren Schulkollegen. Der Streit um diesen Betrag soll am 4. November 2023 in einer Ortschaft im Bezirk Eisenstadt eskaliert sein.
Der 21-jährige Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Der 21-Jährige wurde wegen des Vorwurfs der Nötigung angeklagt. Er soll sein Auto so vor dem Fahrzeug des früheren Schulkollegen zum Stillstand gebracht haben, dass dieser nicht mehr weiterfahren konnte. Hinter dem Auto des mutmaßlichen Opfers war ein Freund des Angeklagten mit seinem Fahrzeug stehen geblieben.
„Wir kennen uns von der Schule, verstanden uns gut“, berichtete der Angeklagte. Im Sommer 2023 sei er mit dem mutmaßlichen Opfer und anderen Freunden gemeinsam auf Urlaub gewesen.
In der Unterkunft ging damals ein Tisch zu Bruch, es war nicht klar, wer der Verursacher war. „Ich zahlte den Schaden in der Höhe von 300 Euro über meine Kreditkarte“, berichtete der Angeklagte. Die anderen Freunde zahlten jeweils 50 Euro an ihn zurück, bis auf den früheren Schulkollegen.
Angeklagter besteht auf Zahlung von 50 Euro
„Er schrieb mir, er zahlt es nicht, oder er gibt mir das Geld, wann er will“, berichtete der Angeklagte. Bis heute habe er die 50 Euro nicht bekommen, berichtete er am 6. Februar 2024, als er als Beschuldigter vor Richterin Doris Halper-Praunias saß.
Der Prozess fand wegen eines Vorfalls am 4. November 2023 statt.
Damals war der 21-Jährige mit seinem Auto in seinem Wohnort unterwegs gewesen. Am Beifahrersitz und am Rücksitz saßen Freunde.
Der Schulfreund, der ihm Geld schulde, kam ihm in seinem Auto entgegen, so der Angeklagte.
Mit Lichthupe zum Stehenbleiben aufgefordert
„Ich deutete ihm mit der Lichthupe, er soll stehenbleiben. Ich winkte auch aus dem Fenster hinaus“, berichtete der Angeklagte. Der ehemalige Schulfreund sei stehengeblieben, er sei ausgestiegen und zum Auto des anderen gegangen. „Ich wollte über die 50 Euro sprechen“, sagte der Angeklagte.
Anders hatte das mutmaßliche Opfer die Situation geschildert: Der Angeklagte sei auf seine Fahrbahnseite „hinübergeschnitten“, er habe abbremsen müssen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.
Dem widersprach der Angeklagte. Er sei mit seinem Auto auf seiner Fahrbahnseite geblieben.
Opfer legte Rückwärtsgang ein und kollidierte mit Auto
Der ehemalige Schulfreund habe dann den Rückwärtsgang eingelegt. „Er drückte hektisch durch“, schilderte der 21-Jährige die Situation. Der hinter dem mutmaßlichen Opfer mit seinem Auto wartende Freund habe noch gehupt. „Bumm, er ist reingefahren. Das Kennzeichen flog weg, Teile flogen weg“, berichtete der Angeklagte.
Das mutmaßliche Opfer hatte angegeben, dass er dann über den Bordstein ausgewichen und weggefahren sei.
„Wir fuhren dann zu ihm, um das zu klären“, berichtete der Angeklagte weiter. „Damit wir keine Anzeige wegen Fahrerflucht machen müssen.“
Doch sein ehemaliger Schulfreund habe nicht aufgemacht und sein Vater habe ihn am Telefon „beschimpft“, so der Angeklagte.
Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet
„Wir fuhren dann zur Polizei und mein Freund machte Anzeige wegen Fahrerflucht“, sagte der 21-Jährige.
Von der Polizei zu dem Vorfall befragt, schilderte das mutmaßliche Opfer die Situation als Nötigung, weshalb der 21-Jährige von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde.
„Ich habe nichts gegen ihn“, sagte der Angeklagte. Früher habe man sich wöchentlich getroffen, doch seit dem gemeinsamen Urlaub sei der Kontakt abgebrochen. Auch nach dem Zusammentreffen am 4. November habe den anderen nicht mehr gesehen.
Da sich das mutmaßliche Opfer wegen Krankheit entschuldigt hatte, musste der Prozess zu dessen Zeugeneinvernahme vertagt werden.