Missbrauch an Nichten? Freispruch für Onkel
Im Zweifel
Nach langen Verhandlungstagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde ein 26-Jähriger vom Vorwurf des Missbrauchs seiner Nichten im Zweifel freigesprochen.
Der 26-jährige Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt.
© BVZ/Kirchmeir
Der Prozess gegen den jungen Mann aus dem Bezirk Eisenstadt hatte am 8. Juli 2026 begonnen. Damals hatte sich der Angeklagte nicht schuldig bekannt.
Am Dienstag, 22. September 2026, wurde der Prozess fortgesetzt. An diesem Verhandlungstag wie auch am Donnerstag, 24. September, fand die Verhandlung in Abwesenheit der Öffentlichkeit statt.
Der Schöffensenat fällte schließlich nach Prüfung aller Beweisergebnisse einen Freispruch im Zweifel.
Es seien zahlreiche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen aufgetreten, man habe nicht mit der nötigen Sicherheit klären können, ob der Angeklagte die vorgeworfenen Delikte begangen hat.
Staatsanwältin und Privatbeteiligtenvertreterin gaben keine Erklärungen ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.