Nach Unfall: Lenkerin verleumdete Polizei

Bezirk Eisenstadt

Nach einem Unfall hatte eine 60-jährige Frau die Polizei unterlassener Hilfeleistung beschuldigt und Diebstähle in den Raum gestellt. Jetzt wurde die Lenkerin verurteilt.

Am ersten Verhandlungstag hatte sich die Angeklagte nicht schuldig bekannt.

Am ersten Verhandlungstag hatte sich die Angeklagte nicht schuldig bekannt.

© BVZ/Kirchmeir

Am 19. Juli 2023 war die Frau nachts mit ihrem Auto von der Straße abgekommen und in einem Waldstück im Straßengraben zum Stillstand gekommen. Sie kontaktierte den Notruf, wobei sie mehrfach betonte, nicht verletzt zu sein. Die Rettung benötige sie nicht.

Die Polizei kam zum Unfallort, ein bei der Lenkerin durchgeführter Alkomattest ergab eine Alkoholisierung von 1,8 Promille. Die Polizisten sprachen die Führerscheinabnahme aus.

Stunden später schickte die Frau ein Beschwerde-Mail an die Polizei. Man habe ihr, so äußerte sich die 60-Jährige in der Nachricht, zwei Flaschen Sekt und 450 Euro Bargeld entwendet und ihren Führerschein unterdrückt. Und die Polizisten hätten es unterlassen, ihr Hilfe zu leisten.

Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Verleumdung der Beamten und brachte den Vorfall zur Anklage.

Am ersten Verhandlungstag, am 5. Februar 2024, bekannte sich die Frau nicht schuldig. Beschwert habe sie sich, weil sie sich nicht verstanden gefühlt habe. Sie habe aber niemandem schaden wollen.

Medizinischer Sachverständiger wurde beigezogen

Am 8. Mai 2024 wurde weiterverhandelt. Weil die Frau behauptet hatte, sie habe am Unfallort eine blutende Wunde gehabt, die die Polizisten hätten sehen müssen, wurde ein medizinischer Sachverständiger beigezogen. Dieser hatte die Unterlagen aus dem Spital geprüft, das die Frau nach dem Unfall aufgesucht hatte.

Die Frau hatte, das ergab sich aus der Ambulanzkarte des Spitals, eine Schädelprellung, eine Prellung der Bauchdecke und eine oberflächliche Abschürfung an der Hand erlitten.

„Die Verletzungen waren leicht“, sagte der Sachverständige. „Dass bei einer Abschürfung Blut herunterrinnt und zu Boden tropft, ist bei einer Abschürfung nicht zu erwarten“, erklärte er weiter.

Anrufe beim Notruf wurden vorgespielt

Die Richterin hatte Audioaufnahmen zweier Anrufe der Angeklagten beim Notruf beigeschafft. Diese Audioaufnahmen wurden im Gerichtssaal vorgespielt. Man hörte, wie die Anruferin von einem Mitarbeiter der Notrufzentrale zum Ort des Unfalls und zu ihrem Zustand befragt wurde. „Ich liege in der Botanik“, gab die Lenkerin an und versuchte zu erklären, wo genau sie von der Straße abgekommen war.

Sie sei weder eingeklemmt noch aus dem Fahrzeug geschleudert worden. Offensichtliche Verletzungen habe sie nicht. „Ich bin nicht verletzt“, sagte die Frau. „Wenn später Schmerzen auftreten sollten, rufen Sie sofort 144 an“, riet ihr der Mitarbeiter der Notrufzentrale.

Im Gerichtssaal vorgespielt wurde weiters eine Aufnahme des Anrufs der Frau bei der Landessicherheitszentrale Burgenland. Auch bei diesem Telefonat gab die Frau an, nicht verletzt zu sein. Sie brauche keine Rettung.

„Ich war bewusstlos und kann mich daran nicht mehr erinnern“, sagte die Angeklagte zu diesen Audioaufnahmen. Sie sie von Passanten gefunden worden.

Den Brief an die Polizei habe sie geschrieben, weil sie in der Nacht nach dem Unfall Angst gehabt habe, innere Verletzungen erlitten zu haben.

„Dass man nicht auf einen betrunkenen Menschen hört...“

„Was hätten Sie sich erwartet?“, fragte die Richterin. „Dass man nicht auf einen betrunkenen Menschen hört und ihn mit der Rettung wegbringt“, erwiderte die Angeklagte. Sie gab aber zu, auch gegenüber den am Unfallort tätigen Polizisten angegeben zu haben, sie habe keine Schmerzen.

„Sie hat sich wirklich ungerecht behandelt gefühlt“, sagte Nikolaus Mitrovits, der die Frau als Verteidiger vor Gericht vertrat. „Man hätte sensibler sein können“, meinte er und beantragte einen Freispruch.

„Ich wollte wirklich niemanden zu Schaden kommen lassen“, sagte die Frau. „Ich hätte nicht erwartet, dass es solche Szenarien aufwirft.“

Die Richterin sprach die Angeklagte der Verleumdung schuldig. Sie habe die Polizisten zu Unrecht beschuldigt, ihren Führerschein unterdrückt und unterlassen zu haben, für Hilfeleistung zu sorgen.

Die Frau wurde zu 8.640 Euro Geldstrafe verurteilt, davon muss sie einen Teilbetrag bezahlen, der Rest wurde auf Bewährung verhängt.

„Sie hätten es anders lösen können, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlten“, hielt die Richterin der Angeklagten vor. „Ihre E-Mail ist sehr eindeutig darin, was Sie den Polizisten vorwarfen“, setzte sie fort. Auch habe die Angeklagte wissentlich falsche Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem angeblichen Verschwinden von Bargeld und Sektflaschen aus ihrem Auto vorgebracht.

Die Angeklagte nahm das Urteil an.