Mit Messer auf Arbeitskollegen losgegangen: Mann vor Gericht

Bezirk Eisenstadt

Im Jänner 2025 entbrannte zwischen zwei Kollegen in einem Betrieb im Bezirk Eisenstadt ein Streit. Ein Mann wurde verletzt, der Angreifer jetzt verurteilt.

Mit einem Messer in der Hand soll ein Mitarbeiter auf seinen Kollegen losgegangen sein.

Mit einem Messer in der Hand soll ein Mitarbeiter auf seinen Kollegen losgegangen sein.

© Symbolbild: V. Tarasenko, Shutterstock, V. Tarasenko

Obwohl ihnen das seitens des Arbeitgebers verboten war, hatten die Mitarbeiter an diesem Tag im Jänner Alkohol getrunken. „Wir hatten sechs bis sieben Bier pro Kopf getrunken“, gab der Angeklagte an, der sich am 15. Mai 2025 wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten musste.

„Das geht sich nicht ganz aus - Sie hatten 2,5 Promille“, hielt ihm die Richterin vor. „Und wir haben auch Schnaps getrunken“, fügte der Angeklagte hinzu.

„Der Arbeitgeber fragte, ob ich Alkohol getrunken hatte“, berichtete er. „Ich sagte, ja. Er fragte: Alle drei? Ich sagte, ja.“

Daraufhin habe der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen.

Wegen Alkoholkonsums verloren Mitarbeiter den Job

Ein Kollege sei darüber so wütend gewesen, dass er ihm ins Gesicht geschlagen habe, so der der Angeklagte. „Wegen dir habe ich 300 Euro Kommission nicht bekommen und jetzt verliere ich die Arbeit“, soll ihm der Kollege vorgeworfen haben.

Eine Stunde später wurde in der Küche neuerlich gestritten. „Ich stieß ihn weg und er stürzte die Treppe hinunter“, behauptete der Angeklagte. Dabei soll sich der Kollege verletzt haben.

„Warum war so viel Blut in der Küche?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte schilderte eine neue Variante der angeblich stattgefundenen Rangelei: „Er machte eine Bewegung, als ob er mich schlagen würde. Wir stürzten beide zu Boden. Als er sich aufrichtete, stürzte er die Treppe hinunter.“

Messer soll im Spiel gewesen sein

„War irgendwann ein Messer im Spiel?“, frage die Richterin. „Nein. Es geht um ein Messer, das wir alle drei in der Küche verwendeten“, sagte der Angeklagte.

Das Opfer und der dritte Kollege stellten die Auseinandersetzung anders dar. Der Angeklagte habe mit der Faust mehrmals auf das Opfer eingeschlagen, sogar noch, als dieses bereits am Boden lag. „Das ist nicht wahr“, widersprach der Angeklagte. Die Richterin verwies neuerlich auf die Blutspuren.

Die Kollegen hatten außerdem berichtet, der Angeklagte habe ein Messer in der Hand gehalten und damit Schnittbewegungen in Richtung der Kehle des Opfers gemacht.

„Ich vermute, sie sagten das, weil ich dem Arbeitgeber sagte, dass wir alle getrunken hatten“, meinte der Angeklagte.

Angeklagter: „Ich habe ihn nicht geschlagen“

„Sie sagten zur Haft- und Rechtsschutzrichterin, dass Sie Ihren Kollegen mit der Faust geschlagen haben“, hielt ihm die Richterin vor. „Ich habe ihn nicht geschlagen. Es kann sein, dass es sich um einen Übersetzungsfehler handelt“, meinte der Angeklagte.

Er wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon 16 Monate bedingt. Der Schöffensenat habe den Angaben der Zeugen mehr Glauben geschenkt als den widersprüchlichen Schilderungen des Angeklagten, so die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.