Drogen-Grenzverkehr: Zehn Kilogramm Gras und ein gewisser Herr Kovacs

Korneuburg/Eisenstadt

„Ein gewisser Herr Kovacs“ – was wie der Titel einer alten Krimiserie klingt, war in einem Drogenprozess am Landesgericht Korneuburg der wesentliche Zeuge in dem Fall. Sein Erscheinen vor Gericht war weder möglich noch notwendig. Der Angeklagte war vollumfassend geständig.

Der Angeklagte wurde mit zehn Kilogramm Gras im Auto an der österreichisch-ungarischen Grenze aufgegriffen.

Der Angeklagte wurde mit zehn Kilogramm Gras im Auto an der österreichisch-ungarischen Grenze aufgegriffen.

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Ein gewisser Herr Kovacs sollte, neben dem 40-jährigen ungarischen Angeklagten, am Landesgericht Korneuburg eine wesentliche Rolle spielen. Es ging um einen kleinen ungarischen Drogen-Grenzverkehr. Am 19. Juni 2024 wurde Kovacs mit zehn Kilogramm Gras im Auto an der österreichisch-ungarischen Grenze aufgegriffen. Da machte Leugnen nun wirklich keinen Sinn.

Am Landesgericht Eisenstadt, wo Kovacs der Prozess gemacht wurde, packte er aus. Die nicht unerhebliche Menge sei ihm von dem 40-Jährigen in Stockerau übergeben worden. Der in Großweikersdorf wohnhafte Ungar konnte daraufhin am 17. Juli 2024 verhaftet werden. Kovacs wurde am Landesgericht Eisenstadt zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er acht tatsächlich zu verbüßen hatte. Kürzlich wurde er aus der Haft entlassen.

So war er als Zeuge für die Hauptverhandlung in Korneuburg nicht greifbar. Das Gericht werde den Zeugen auch nicht brauchen, kündigte Verteidiger Philipp Winkler an: „Er ist schuldig, so wie es im Strafantrag steht.“ In dem stand auch der Vorwurf, dass der 40-Jährige selbst im zweiten Halbjahr 2023 zwei Kilo Cannabis nach Ungarn verbracht haben soll. „Ich hab’s leider gemacht“, bekam Richter Martin Bodner auf die Frage nach der Verantwortung zu hören.

Er sei zu der Zeit mit einem Growshop selbstständig gewesen, und er habe damals ein bis zwei Gramm Cannabis selbst konsumiert. „Ein gewisses Berufsrisiko in der Branche“, diagnostizierte der Richter. Was Bodner aber mehr interessierte, war die Frage, woher er die Menge an Gras für die Fuhre am 19. Juni hatte. Da war dann das Ende der Fahnenstange beziehungsweise der Auskunftsfreudigkeit erreicht. Es blieb beim großen Unbekannten.

Auch nicht ganz uninteressant war die Frage nach dem Reibach, also dem Erlös, des 40-jährigen bisher unbescholtenen Mannes. Beim ersten Mal, als er selbst gefahren sei, habe er 100 Gramm Gras bekommen, beim zweiten Mal – das schiefging – sollten es 250 sein. Das lieferte Winkler die perfekte Vorlage für sein Schlussplädoyer: „Die Sucht war der Grund.“ Sein Mandant habe aber in der viermonatigen Untersuchungshaft zu rauchen aufgehört.

Darüber hinaus arbeite er seit 25. November des Vorjahres als Servicekraft. Das ließ Winkler zu dem Fazit gelangen: „Er hat schon bewiesen, dass er’s ernst nimmt.“ Dieser Sichtweise konnte der Richter etwas abgewinnen: „Gemacht, um sich die Sucht zu ermöglichen.“ Das Urteil lautete auf 12 Monate Freiheitsstrafe, davon vier unbedingt, die mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt wurden. Obligatorische Frage des Richters: „Nehmen Sie’s an?“; Antwort: „Ja, natürlich.“