So wächst Rust: Neue Bebauungspläne beschlossen

Ortsbild

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Teilbebauungspläne für drei Bereiche. Rust setzt dabei auf vielfältige Bauformen, aber einheitliche Vorgaben sowie reglementierte Höhen und Abstände.

Auch für den Sonnenweg zwischen der Ortseinfahrt von Oggau und jener von Oslip kommend wurden Richtlinien beschlossen.

Auch für den Sonnenweg zwischen der Ortseinfahrt von Oggau und jener von Oslip kommend wurden Richtlinien beschlossen.

© BVZ, Peter Wagentristl

Bisher war es eher ein „Fleckerlteppich“, erklärt Bürgermeister Gerold Stagl zur Ausgangslage, bevor im Gemeinderat vor Kurzem einstimmig neue Bebauungsrichtlinien beschlossen wurden.

Betroffen sind drei Bereiche: Der Sonnenweg, der sogenannte Greiner See und, die Kernzone der Ruster Aufschließungsdebatte, der Greinerspitz - allerdings nur der bereits bebaute Teil.

Typisches Ortsbild muss erhalten bleiben

Bei ersterem sind mittlerweile die meisten Baugründe vergeben, fertiggestellt oder werden gerade bebaut. Als Hingucker gilt das Grätzel aber nicht: Die über Oslip oder Oggau kommenden Gäste werden nicht von der historischen Altstadt, sondern einer dichten Zeile Reihenhäusern mit Flachdach begrüßt.

Eine derart dichte Bebauung ist nach den neuen Vorgaben künftig nicht mehr möglich. Während man bei den Bauformen „viele Spielarten ermöglicht“, wie es Bürgermeister Gerold Stagl (SPÖ) formuliert, sind den Bauwerbern bei Bebauungsdichte, Maximalhöhe etc. klare Grenzen gesetzt. Mindestens 400 Quadratmeter muss ein Baugrund künftig aufweisen, bis 600 Quadratmetern darf nur eine Wohneinheit errichtet werden, bis 1.400 sind es zwei. Zum Vergleich: derzeit stehen am Sonnenweg teilweise fünf Wohneinheiten auf 600 Quadratmetern (siehe Foto).

Nicht zu dicht, nicht zu hoch, nicht zu grell

Gebäude mit Schrägdach dürfen maximal 9,5 Meter Firsthöhe (bis zum höchsten Punk des Hauses; Anmerkung BVZ) aufweisen, Flachdächer 8,5 Meter. Mindestens 25 Prozent des Baugrundes sind als sickerungsfähige unversiegelte Fläche zu belassen. Pro Wohneinheit sind mindestens zwei PKW-Stellplätze vorgeschrieben, um den öffentlichen Parkraum nicht zu überfordern.

Gebäude müssen ins Ortsbild passen – was das im Detail bedeutet ist freilich Auslegungssache –, Verschalungen und Holz-Optik sowie „alpine Charakteristik“ sind unzulässig. Sogar die Dachfarben sind im Sinne eines gesamtheitlichen Erscheinungsbildes genormt. Erlaubt ist rot, braun, grau und anthrazit, glänzende Materialien und grelle Farben dagegen nicht.

So wächst Rust: Neue Bebauungspläne beschlossen

© BVZ Archiv, Wagentristl

Es herrscht zudem Bauzwang, Grundstücke müssen also innerhalb einer Frist bebaut werden und dürfen nicht als Anlage oder Spekulationsgut missbraucht werden. Alle vier Fraktionen tragen Richtlinien mitDie Verordnungen wurden im Gemeinderat einstimmig von SPÖ, ÖVP, Forum Zukunft Rust (FZR) und FPÖ beschlossen und sind bereits rechtswirksam.

Bürgermeister Stagl zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. Die Bebauungsrichtlinien für die drei Teilbereiche unterscheiden sich nur geringfügig. Stagl betont, dass die Gemeinde bei ihren Baugründen „sehr leistbare“ Preise von unter 80 Euro pro Quadratmeter für Hauptwohnsitz-Ruster anbiete.

Mario Horvath (FZR) leitet neuen Verkehrsausschuss

Bei der Gemeinderatssitzung wurde auch ein Verkehrsausschuss gegründet. Den Vorsitz hat Mario Horvath vom Forum Zukunft Rust (FZR) inne. Seine Liste hat die Schaffung des Ausschusses beantragt.