Im Suff am Neufelder See Kellnerinnen belästigt

Männer müssen zahlen

Völlig unangemessen hatten sich zwei junge Männer am 18. August 2024 gegenüber zweier Kellnerinnen verhalten. Der Zwischenfall kostet die Männer jetzt jeweils 2.000 Euro Geldbuße. Nur einer von ihnen erschien vor Gericht, ein 24-Jähriger aus dem NÖ Bezirk Neunkirchen.

Der 24-Jährige bekannte sich reumütig schuldig und entschuldigte sich bei der Kellnerin.

Der 24-Jährige bekannte sich reumütig schuldig und entschuldigte sich bei der Kellnerin.

© BVZ/Kirchmeir

Vor Gericht verantworten musste sich am 15. Jänner 2025 wegen des Vorfalls am Neufelder See nur einer der Beteiligten - ein 24-jährigerMann aus dem Bezirk Neunkirchen. Ihm wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Sein Freund hält sich im Ausland auf und erhielt für seine Drohungen bereits im Vorfeld eine Diversion mit Geldbuße.

Vorgeworfen wurde den beiden Männern, am 18. August 2024 in einem Lokal am Neufelder See zwei Kellnerinnen belästigt und bedroht zu haben.

„Wir wollten fortgehen, an den See, ganz gemütlich. Es ging leider in die falsche Richtung“, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Eigentlich wollten sie schwimmen gehen, stattdessen wandten sich die jungen Männer dem Alkohol zu.

„Aus einer Flasche wurden zwei, bis zur dritten weiß ich es noch“, kramte der 24-Jährige in seinem Gedächtnis. Anfangs tranken sie Wein, dann stiegen sie auf Moët, einen Champagner, um. „Wir haben auch mit dem Chef Schnaps getrunken“, erzählte der Angeklagte. „Am Anfang war es relativ human, am Schluss war es ausführlich“, meinte er.

„Prinzipiell schleckte er mich zuerst im Gesicht ab“, berichtete die Kellnerin, die damals den Belästigungen des Gastes ausgesetzt gewesen war. Er habe sie „Pupperl“ genannt. „Ich sagte, er soll aufhören“, so die Zeugin. Dann habe der Angeklagte begonnen, sie zu beleidigen.

Ein bis zwei Stunden seien die Männer weggewesen, am späteren Abend kehrten sie in das Lokal zurück und forderten jene halb ausgetrunkene Flasche Champagner, die in der Zwischenzeit entsorgt worden sein.

Mit derben Worten verlangte der Angeklagte Alkohol und griff der Kellnerin aufs Gesäß. „Es war ein fester Grapscher“, sagte die Zeugin vor Gericht. Der Freund des Angeklagten bedrohte indessen eine andere Servierkraft, indem er äußerte: „Du gibst eine Ruh', weil du bist die erste, die stirbt, du bist in zwei Sekunden verschwunden.“

Weil die Männer nicht gehen wollten, wurde die am See tätige Security gerufen. „Aber die beiden griffen auch die Securities an, deshalb wurde die Polizei geholt“, so die Zeugin.

Die Polizisten brachten schließlich die betrunkenen Männer vom Seegelände. Trotz seiner Alkoholisierung stieg der 24-Jährige noch in sein Auto. Er verursachte einen Unfall und musste den Führerschein abgeben.

Die Richterin bot ihm eine Diversion an: Wenn er 2.000 Euro Geldbuße und 150 Euro Verfahrenskosten bezahlt, wird der Prozess gegen ihn eingestellt. Der 24-Jährige nahm dieses Angebot an. Sein Freund hat seine Geldbuße - ebenfalls 2.000 Euro - bereits bezahlt.

Bei der Kellnerin entschuldigte sich der 24-Jährige: „Es war unter aller Sau“, gab er zu. „Alles gut“, antwortete die Frau. „Man kann dazulernen.“