Betrug: Sechs Monate Haft für Anmietung von Suite
Miete nicht bezahlt
Zu sechs Monaten unbedingter Haft wurde jener vorbestrafte Küchenchef verurteilt, der 2022 eine Luxussuite für einen monatelangen Aufenthalt angemietet hatte.
Der Küchenchef wurde zu sechs Monaten unbedingt verurteilt und nahm das Urteil an.
© BVZ/Kirchmeir
Eine Pauschale von 27.000 Euro war im April 2022 mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbart worden. Sechs Monate lang wollte der erst am 25. Februar 2022 aus dem Gefängnis entlassene Küchenchef in der noblen Herberge im Bezirk Eisenstadt wohnen.
Der 48-Jährige hätte, so war es ausgemacht worden, im Voraus zahlen sollen.
Doch trotz mehrmaliger Urgenzen traf der Geldbetrag nicht ein.
Am ersten Verhandlungstag Ende Jänner 2024 hatte sich der wegen schweren Betrugs angeklagte Küchenchef nicht schuldig bekannt. Er habe geglaubt, in Luxemburg einen Geldbetrag von 42.000 Euro zur Verfügung zu haben, habe aber feststellen müssen, dass das Konto gesperrt wurde.
Miete für 29 Tage anerkannte
Der Verteidiger des Küchenchefs hatte am ersten Verhandlungstag dem Betreiber des Beherbergungsbetriebes 4.060 Euro überreicht. Damit sei die Miete für jene 29 Tage abgedeckt, die bis zum 9. Mai 2022 vergingen. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte darüber informiert worden, dass er seine Sachen aus dem Beherbergungsbetrieb abholen solle und dass Anzeige gegen ihn erstattet werde.
Am zweiten Verhandlungstag, dem 4. März 2024, bekannte sich der Angeklagte weiterhin nicht schuldig.
Einvernommen wurde eine ehemalige Mitarbeiterin des Tourismusbetriebes.
„Es war ausgemacht, dass im Vorfeld bezahlt wird“, bestätigte sie. „Wir wurden oft vertröstet, dass bald bezahlt wird“, sagte sie. „Aber es kam nichts.“
Keine Information zu Luxemburger Konto
Der Angeklagte hatte angekündigt, er werde Unterlagen zu seinem Luxemburger Konto vorlegen. „Ich habe Unterlagen angefordert, aber nichts bekommen“, informierte er die Richterin. „Das Konto wurde aufgelöst, ich komme nicht mehr hin.“
Seinem Mandanten werde vorgeworfen, dass er die Zeche geprellt und einen Betrug begangen habe, fasste der Verteidiger am Schluss des Verfahrens zusammen. „Vielleicht hat er sich ein bissl übernommen, er war jedenfalls zahlungswillig“, plädierte er für einen Freispruch.
„Ich weiß, dass die Situation von beiden Seiten nicht zu hundert Prozent korrekt abgelaufen ist“, sagte der Angeklagte. „Mich trifft sicher eine Teilschuld“, meinte er.
Richterin sah keinen schweren Betrug
Der 48-Jährige wurde schuldig gesprochen, aber nur wegen einfachen Betrugs. Richterin Melanie Gschiel ging von einer Betrugshandlung nur von 11. April bis 9. Mai 2022 aus, dadurch sei ein Schaden von 4.060 Euro entstanden. Erst ab einem Schaden von 5.000 Euro hätte es sich um einen schweren Betrug gehandelt.
Der vorbestrafte Küchenchef, der jetzt in der Steiermark arbeitet, wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe unbedingt verurteilt. Die Vorhaft, die er von 18. Oktober bis 16. November 2023 verbüßte, wird ihm auf die Haftstrafe angerechnet.
Mit seinen restlichen Forderungen wurde der Betreiber des Beherbergungsbetriebs auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
„Sie waren zum Zeitpunkt der Anmietung ohne Job“, sagte die Richterin. „In Anbetracht Ihrer Schulden ist es lebensfremd, dass Sie glaubten, ein Zimmer um 27.000 Euro anmieten zu können.“
Der Angeklagte nahm das Urteil an.