Pädophiler Vater aus dem Nordburgenland muss in Anstalt
Missbrauchshandlungen
45-jähriger Vater eines einjährigen Buben wegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern verurteilt.
Der 45-Jährige wurde wegen seiner Pädophilie in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
© BVZ/Kirchmeir
Der 45-jährige Mann aus dem Bezirk Eisenstadt war von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und wegen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger angeklagt worden.
Vorgeworfen wurde ihm unter anderem, er habe an seinem erst wenige Wochen alten Sohn im Vorjahr geschlechtliche Handlungen vorgenommen, Fotos von den Missbrauchsdarstellungen angefertigt und diese anderen zugänglich gemacht.
Im Strafregister des Angeklagten ist eine einschlägige Vorstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs eingetragen: Vom Landesgericht Klagenfurt war er zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, aus dieser Haft wurde er im April 2020 bedingt entlassen. Eine Reststrafe von zwei Jahren und siebeneinhalb Monaten blieb offen.
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Der Mann war wegen der neuen Verdachtsfälle im Frühjahr 2023 in Untersuchungshaft genommen worden. Am ersten Prozesstag, dem 17. April 2024, hatte er sich zu allen Vorwürfen nicht schuldig bekannt. Am 19. Juni 2024 wurde weiterverhandelt.
Unter anderem hatte der Angeklagte behauptet, er habe Uploads von Missbrauchsdarstellungen gar nicht durchführen können, weil er zu diesem Zeitpunkt noch in Haft gewesen sei.
Haft-Freigang für Uploads genützt
Richterin Doris Halper-Praunias ließ dies überprüfen und es stellte sich heraus, dass der Angeklagte just an jenen Tagen in den Jahren 2019 und 2020 auf Freigang oder Ausgang gewesen war, an denen die Uploads von seinem PC aus stattfanden. „Finden Sie das nicht auffällig?“, fragte die Richterin den Angeklagten.
Störrisch blieb dieser dabei: „Ich habe diesen Benutzerzugang nicht verwendet.“
Ausführlich befragt wurde jener Kriminalbeamte, der die Ermittlungen geleitet hatte. Am Beginn der Ermittlungen seien, so der Kriminalbeamte, Hinweise von australischen Behörden gestanden, die darüber informierten, dass der Verdächtige im Darknet aktiv sei. Auf einschlägigen Plattformen wurden Fotos des wenige Wochen alten Sohnes des 45-Jährigen gefunden.
Fotos des eigenen Sohnes hochgeladen
Die Frau des Angeklagten habe bestätigt, dass auf den Fotos das gemeinsame Kind zu sehen sei. Auch der Angeklagte selbst gab das zu.
In einem zunächst versperrten Kellerabteil, das der Verdächtige freiwillig nicht öffnen wollte, fand die Polizei im Zuge einer Hausdurchsuchung eine „Sexpuppe“ mit dem Aussehen eines Kindes, die der Angeklagte selbst angefertigt hatte. Über dieses Utensil tauschte er sich auf den Plattformen aus. Er soll in den Chats auch behauptet haben, dass seine Frau von seinen pädophilen Neigungen wisse, aber nichts damit zu tun haben wolle.
Die Polizei fand im Haus des Angeklagten vier Festplatten. Drei davon konnten mit den Passwörtern geöffnet werden, die der Angeklagte nannte. Diese Festplatten enthielten Daten von Kunden des Angeklagten, der zuletzt unternehmerisch tätig gewesen war.
Eine Festplatte ließ sich nicht öffnen
„Eine vierte Festplatte war nicht zu öffnen“, berichtete der Kriminalbeamte. Derzeit befinde sich die Festplatte bei Europol, wo sich Experten weiter um einen Zugang zu den Inhalten des Speichermediums bemühen.
Vorgeworfen wurde dem Angeklagten unter anderem, er habe 54.830 Dateien mit Kindermissbrauchsdarstellungen besessen. Dazu hatte der Angeklagte behauptet, diese Fotos seien „im Zuge eines Backups“ ohne sein Zutun wieder auf den Computer übertragen worden.
„Er sagte, dass ihm das nach der Verurteilung ausgefolgt wurde“, berichtete ein IT-Sachverständiger, der vom Gericht beigezogen worden war. „Das halte ich für sehr seltsam“, meinte er. Wichtig wäre es, das Backup zu vernichten.
Kriminalbeamter: Verdächtiger warf „Nebelgranaten“
Der Angeklagte habe immer wieder „Nebelgranaten“ geworfen, führte der Kriminalbeamte aus. „Was er als komplex darstellen will, ist aber gar nicht so komplex“, sagte er. Die Ermittlungsergebnisse stünden im Einklang mit dem Verhalten des Angeklagten.
„Aus unserer Sicht steigert sich das Verhalten“, sagte der Kriminalbeamte. Deshalb sei der Verdächtige rasch in Untersuchungshaft genommen worden. „In dieser Causa ist der Präventionsgedanke ein ganz hoher“, stellte der Ermittler fest.
Schuldspruch zu Missbrauchsdarstellungen
Der Schöffensenat fällte schließlich einen Schuldspruch wegen der Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen. Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des eigenen Sohnes wurde der Angeklagte freigesprochen: Es habe sich nicht eindeutig klären lassen, dass diese Handlungen tatsächlich vorgenommen worden seien.
Der Angeklagte wurde bei einer Höchststrafe von drei Jahren zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich muss er jene Reststrafe verbüßen, die nach der Verurteilung des Landesgerichtes Klagenfurt noch offengeblieben war. Somit wird der 45-Jährige insgesamt etwas mehr als vier Jahre in Haft verbringen.
Zusätzlich wurde eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hatte bei dem Angeklagten eine seelische Abnormität höheren Grades aufgrund der bestehenden Pädophilie festgestellt.
Der Angeklagte, dessen Verteidiger zuvor noch einen Freispruch beantragt hatte, gab überraschend einen Rechtsmittelverzicht ab. Auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.