Hakenkreuz-Sticker selbst hergestellt: Geldbuße
Bezirk Eisenstadt
Ein 63-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Eisenstadt bezichtigte Nachbarn, sie hätten ihm eine bedrohliche Nachricht mit Hakenkreuz hinterlassen.
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, die bedrohliche Botschaft selbst hergestellt zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Polizeiliche Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Angeklagte selbst den Sticker hergestellt hatte. Jetzt stand der Mann wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage vor Gericht.
„TOP 1 TOP 3 TOP 4 DU BIST TOT“ stand auf dem Sticker. Auch ein Hakenkreuz war darauf zu sehen. Der 63-jährige Hausbewohner hatte behauptet, er habe diesen Aufkleber im September 2024 an seiner Wohnungstüre gefunden.
Gegenüber der Polizei erhob er den Verdacht, andere Hausparteien hätten ihn mit der Botschaft bedrohen wollen. Außerdem stand wegen des Hakenkreuzes der Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung im Raum.
Bei seiner Einvernahme als Zeuge zwei Monate später bekräftigte der Pensionist diese Verdächtigungen. Und als sich endlich herausstellte, dass die Nachbarn nicht die Täter waren, und der Pensionist im März 2025 als Beschuldigter von der Polizei befragt wurde, stritt er alles ab.
Sticker im angetrunkenen Zustand hergestellt
Am 20. Mai 2025 vor Gericht von Verteidiger Florian Astl vertreten, ließ sich der bislang unbescholtene Angeklagte schließlich zur Verantwortungsübernahme bewegen. Der Vorfall habe sich nach einer Wein- und Schnapsdegustation ereignet, erwähnte der Anwalt. Sein Mandant sei damals bereits angetrunken gewesen.
Eine Konfrontation mit den Nachbarn habe den Pensionisten verärgert, daraufhin habe er den Sticker beschriftet und behauptet, dass dieser an seiner Wohnungstür befestigt worden sei.
„Es war a fette G'schicht“, sagte der Pensionist. Bis zur Pandemie habe er ein „wirklich soziales Leben“ geführt und sei „für alle da“ gewesen.
Angeklagter: „Die Nachbarn haben mich abgepasst“
Nach der Verkostung hätten ihn die anderen Hausparteien „abgepasst“. „Jetzt machen wir dich fertig, du machst kan Wirbel mehr. Jetzt hamma di“, sollen sie laut dem Pensionisten gedroht haben. Er ließ durchblicken, dass es um lautes Musikspielen seinerseits gegangen sei, und um den Verdacht einer Anzeigeerstattung bei der Genossenschaft.
„Ich habe den Sticker beschriftet“, gab der Pensionist zu. „Ich habe einen Fehler gemacht. Ich wollte niemandem damit wehtun“, meinte er.
Pensionist muss 3.000 Euro Geldbuße bezahlen
Wegen seiner Verantwortungsübernahme kam der 63-Jährige in den Genuss einer Diversion. Wenn er 3.000 Euro Geldbuße und einen Kostenbeitrag von 250 Euro bezahlt, dann wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.
„Es muss schon ein bisschen wehtun“, kommentierte die Richterin die Höhe der Geldbuße. „Ich nehme es zur Kenntnis“, sagte der Angeklagte und zeigte sich mit dem Vorschlag einverstanden. Die Richterin gab ihm noch einen Rat mit auf den Weg: „Keine Konflikte mehr in der Nachbarschaft!“