Am Kirtag Frau begrapscht und Polizisten geschlagen? Bedingte Haft

Nicht rechtskräftig

Unerfreuliche Ereignisse bei einem Kirtagsfest im Bezirk Eisenstadt wurden vor Gericht behandelt. Für den Angeklagten endete der Prozess mit einer Verurteilung.

Der Angeklagte blieb bei seiner Version: Er habe die Frau "zufällig" an der Hüfte berührt.

Der Angeklagte blieb bei seiner Version: Er habe die Frau "zufällig" an der Hüfte berührt.

© BVZ

Im April 2026 soll der Angeklagte, ein 59-jähriger Burgenländer, zunächst im Bereich des Toilettenwagens eine 35-jährige, ihm unbekannte Frau unsittlich am Gesäß berührt haben. Später soll er den Vater der Frau, einen hochrangigen Polizisten, am WC attackiert und geschlagen haben.

Am ersten Prozesstag, dem 8. Juli 2026, hatte sich der wegen sexueller Belästigung und versuchter schwerer Körperverletzung angeklagte Mann nicht schuldig bekannt.

Am Freitag, 24. Juli 2026, wurde der Prozess fortgesetzt. Die Richterin vernahm weitere Zeugen und sprach den Angeklagten schließlich in beiden Anklagepunkten schuldig.

Der 59-Jährige wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.000 Euro Geldbuße verurteilt. An die Frau muss er 400 Euro Entschädigung bezahlen. Schadenersatz wurde auch der Finanzprokuratur zugesprochen, die dem verletzten Polizeibeamten das Gehalt weiterzahlen musste.

Der Kirtagsbesucher bat um Bedenkzeit, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.