Gewalt ausgeübt? Unternehmer verurteilt
Bezirk Eisenstadt
Monatelang soll ein Unternehmer aus dem Bezirk Eisenstadt seine Frau misshandelt haben. Mit vorgehaltenem Messer soll er versucht haben zu verhindern, dass die Frau dem gemeinsamen Kind ein Medikament verabreicht.
Das Justizzentrum in Eisenstadt.
© BVZ, MUELLNER Werner
Von Februar bis Mitte August 2020 soll der Unternehmer seine Lebensgefährtin - das Paar war damals noch nicht verheiratet - nahezu täglich am Körper verletzt und gefährlich bedroht haben. Im August 2020 zog die Frau aus der gemeinsamen Wohnung aus. Später kam das Paar wieder zusammen, heiratete und bekam im November 2021 ein Kind.
Weil die Ehe weiterhin konfliktbeladen blieb, trennte sich das Paar neuerlich, im Mai 2023 wurde die Ehe geschieden.
Nun musste sich der Unternehmer wegen des Vorwurfs der fortgesetzten Gewaltausübung und der schweren Nötigung vor Gericht verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig.
Sein Anwalt Florian Astl verwies darauf, dass in der Beziehung „wechselseitig ein rauer Umgangston“ geherrscht habe. Sein Mandant sei von seiner Ex-Frau in einem Chat mit dem „Abstechen“ bedroht worden, weil er einer anderen Frau auf Instagram gefolgt sei.
Geschlagen, am Genick gepackt, Kiefer zusammengedrückt
Die Ex-Gattin des Angeklagten hatte bei einer schonend durchgeführten und auf Video aufgezeichneten Vernehmung angegeben, dass der Unternehmer sie häufig geschlagen, am Genick gepackt und ihren Kopf nach unten gedrückt, an den Haaren gerissen und ihr Kiefer zusammengedrückt habe.
Einmal habe er bei einer Autofahrt gedroht, er werde gegen ein Hindernis fahren, wenn sie nicht aufhöre zu weinen.
Im November 2021 soll der Angeklagte mit gezücktem Fleischmesser zu verhindern versucht haben, dass seine Frau dem gemeinsamen Kind ein Medikament verabreichte.
Angeklagter: „Habe selbst das Kümmelzäpfchen geholt“
Dem widersprach der Angeklagte. Er selbst habe das Kümmelzäpfchen für das unter Koliken leidende Baby aus der Apotheke geholt und dann nach den Angaben der Apothekerin mit einem Fleischmesser zerteilt.
Er habe seine Frau nicht mit dem „Abstechen“ bedroht, wenn sie dem Kind das Zäpfchen gebe. „Den Vorfall gab es nicht“, behauptete der Angeklagte.
„Ihre Frau wollte sich einsperren, um dem Kind das Zäpfchen zu geben. Sie sollen gedroht haben, die Türe einzutreten?“, fragte Richterin Karin Knöchl.
„Nein“, antwortete der Angeklagte. Er gab nur zu, täglich mit seiner Frau gestritten zu haben. Diese wolle ihn jetzt „einfach fertig machen“, erklärte er. „Es geht ums gemeinsame Kind“, fügte sein Anwalt hinzu.
„Wir waren im siebten Himmel, dann in der siebten Hölle“
„Wir waren einmal im siebten Himmel, dann waren wir in der siebten Hölle“, beschrieb der Angeklagte die Beziehung zu seiner Ex-Frau. „Ich war auch nicht immer der Netteste, sie aber auch nicht. Da ist viel passiert“, erklärte er.
Im Juli 2020 hatte ihm die Frau eine Nachricht geschickt: „Wie du mich gestern wieder geschlagen hast..., es wird nie aufhören, mit jeder Watschen hast du fester durchgezogen.“
„Diese Anschuldigungen hat sie bei ihrem Ex-Freund auch schon gemacht“, relativierte der Angeklagte diese Äußerung.
Vom Mann wachgehalten, gedemütigt, erniedrigt
Fünf Nächte lang soll er die Frau wachgehalten, gedemüdigt und erniedrigt haben. „Ich gebe zu, dass ich sie schimpfte. Es gab nie Normalität“, sagte der Angeklagte.
„Ganz kann ich das nicht nachvollziehen“, sagte die Richterin. „Sie stritten schon 2020, die Frau zieht zu ihrer Mutter, dann heiraten Sie und bekommen ein Kind...“
„Wir haben uns ja auch geliebt und alles. Dann sind wir wieder zusammengekommen. Sie wollte ein Kind“, erklärte der Angeklagte.
Noch am 21. August 2020 hatte die Frau geschrieben: „Lieber bleibe ich allein, als mit einem Gewalttäter zusammenzu sein.“ „Gib' mir eine Chance“, bettelte daraufhin der Unternehmer.
In Chats soll sich der Angeklagte geständig gezeigt haben
Die Richterin hielt ihm weitere Chatbeiträge vor. „Ich habe es so vermasselt mit meiner Gewalt“, soll er nach der endgültigen Trennung geschrieben haben, und dass es ihm leid tue, „dass ich dich gehaut habe“.
„Ja, das habe ich geschrieben“, gab der Angeklagte zu. Das habe er aber nur getan, um nach der Scheidung seinen Sohn regelmäßig zu sehen.
Eine Freundin des mutmaßlichen Opfers berichtete, sie sei einmal dabeigewesen, als der Angeklagte auf die Frau hingetreten habe. „Ich sagte, bitte hör' auf!“, erinnerte sich die Zeugin.
Himbeersaft ins Gesicht geschüttet
Eine andere Freundin schilderte einen Vorfall, den sie miterlebt habe: „Wir waren in der Küche und redeten. Der Angeklagte kam dazu, machte sich ein Glas Himbeersaft. Auf einmal schüttete er ihr das ins Gesicht.“
Der Angeklagte habe seine Ex-Frau damals beschuldigt, Sex mit anderen Männern zu haben. „Ich versuchte ihn zu beschwichtigen“, sagte die Zeugin.
Der Unternehmer wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung und schwerer Nötigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er meldete gegen das Urteil Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:
Telefon: 03352 31420
Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at