„Nur Eigengebrauch“: Diversion für Cannabis-Farmer
Bezirk Neusiedl
960 Euro Geldbuße muss ein 60-jähriger Mann bezahlen, der indoor und outdoor Cannabis angebaut hatte.
Der 60-jährige Angeklagte gab an, sich aus Cannabisblüten eine Tinktur zubereitet zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Angeklagt wurde er wegen der Ernte von mehr als zwei Kilo Cannabisblüten. Vor Gericht konnte der 60-Jährige aus dem Bezirk Neusiedl aber glaubhaft vermitteln, dass er eine so große Menge gar nicht gewonnen haben kann.
„Ich habe 2021 vier Cannabispflanzen indoor angebaut“, gab der Angeklagte zu. „Die Ernte war ganz gering, weil das Licht zu schwach war.“
Aus einigen Cannabisblüten habe er eine Tinktur hergestellt, die ihm aber zu stark gewesen sei. „Ich wollte keinen Rauschzustand“, meinte der 60-Jährige. Er habe die Tinktur wegen einer schmerzlindernden und beruhigenden Wirkung verwenden wollen.
2024 outdoor Cannabis gezüchtet
2022 sei er dann schwer erkrankt und habe Monate im Spital verbracht. 2024 habe er neuerlich Samen für Cannabispflanzen besorgt, und zwar „mit einem höheren CBD- und einem geringen THC-Gehalt“, wie der Angeklagte sagte. Diese Pflanzen habe er auf seinem Grundstück ausgesetzt.
Von zwei Pflanzen habe er Blüten geerntet, zwei weitere Pflanzen habe die Polizei „entsorgt“.
Neffe wollte zu Drogenanbau des Onkels nichts sagen
Der Neffe des Angeklagten soll auch im Drogenanbau tätig gewesen sein und befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft. Er wurde aus der Justizanstalt in den Verhandlungssaal gebracht, entschlug sich aber der Zeugenaussage zu den Vorwürfen gegenüber seinem Onkel.
Hingegen sagte die Schwägerin des 60-Jährigen als Zeugin aus. Sie berichteten, dass sich ihr Mann und der Angeklagte über den Anbau von „Tomaten und Chili“ unterhalten hätten, das seien aber „Codewörter“ für Cannabispflanzen gewesen.
„Tomaten und Chili“ als „Codewörter“ verwendet?
Die Männer hätten sich im Keller ihres Hauses getroffen, so die Schwägerin. Was dort unten vor sich ging, habe sie nicht beobachtet. Auch seien die Männer öfter in den Garten „nachschauen“ gegangen. „Ich bin vieles, aber nicht dumm“, meinte die Zeugin zu den mutmaßlichen Drogenzucht-Aktivitäten ihres Mannes und ihres Schwagers.
Die Richterin bot dem bislang unbescholtenen 60-Jährigen eine Diversion an. Wenn dieser eine Geldbuße von 960 Euro und 250 Euro Pauschalkosten bezahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Dieses Angebot nahm der Angeklagte an. Der Staatsanwalt gab dazu keine Erklärung ab.