Vergewaltigung vor Lokal? Freispruch im Zweifel

Sportler angeklagt

Zum zweiten Mal wurde wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs verhandelt. Jetzt stand jener Fußballspieler vor Gericht, der im Februar 2025 tatsächlich sexuellen Kontakt zu einer Burgenländerin gehabt hatte.

Der 26-jährige Angeklagte wurde im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Der 26-jährige Angeklagte wurde im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

© BVZ/Kirchmeir

Es ging um einen Vorfall in der Nacht auf den 16. Februar 2025. Eine Fußballmannschaft aus Deutschland hatte sich damals aus Anlass eines Trainingslagers in Eisenstadt aufgehalten und einen Club in der Landeshauptstadt besucht.

Ein Fußballspieler soll dabei mit einer Clubbesucherin intim geworden sein. Später erstattete die junge Frau Anzeige: Sie sei vergewaltigt worden. Und zwar vom Tormann der Fußballmannschaft.

Daraufhin erstattete die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anklage gegen einen 26-jährigen deutschen Staatsbürger. Am 2. September 2025 bekannte sich dieser am Landesgericht Eisenstadt nicht schuldig. Es handle sich um eine Verwechslung. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

Jetzt saß ein weiteres Mitglied der Fußballmannschaft im Landesgericht Eisenstadt auf der Anklagebank. Der 26-jährige deutsche Staatsbürger ist ebenfalls Torwart. Die Staatsanwältin konfrontierte ihn beim Prozess am 23. Februar 2026 mit dem Vorwurf der Vergewaltigung. „Mehr als küssen geht nicht“, soll die junge Frau damals mitgeteilt haben.

Trotzdem soll der Angeklagte sexuelle Handlungen vorgenommen haben, die rechtlich einer Vergewaltigung entsprechen.

„Die sexuellen Handlungen fanden im Einklang statt“, sagte der Verteidiger. Die junge Frau habe nach dem Vorfall nicht, wie von einer Kellnerin vorgeschlagen, die Polizei geholt. Fotos aus dem Lokal würden zeigen, so der Verteidiger, dass die Frau „nicht den Eindruck eines traumatisierten Opfers machte“.

Erst „Tage später“ sei sie zu einer Behörde gegangen, „um Auskunft zu suchen“.

Junge Frau suchte „Blickkontakt“

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Die junge Clubbesucherin habe damals Blickkontakt mit ihm gesucht, er habe sie zum Rauchen hinausbegleitet. „Wir waren uns sympathisch“, so der Angeklagte. „Sie fragte: Wollen wir uns näher kommen?“

Die junge Frau habe ihn zu einem abgestellten Foodtruck geführt. Man habe sich geküsst und berührt, das sei gegenseitig geschehen, so der 26-Jährige. Die Frau habe nicht zu erkennen gegeben, dass sie das nicht wollte, so der Angeklagte. „Sie hat mich nicht weggedrückt und nicht gesagt: Halt, stopp ich will nicht mehr“, sagte er.

Zweimal fuhr ein Auto vorbei. Es wurde gehupt und herausgeschrien. Das habe zu einer Unterbrechung der Intimitäten geführt.

„Wer will schon, dass ein G'spuserl gesehen wird?“

Kurz danach tauchte ein 16-Jähriger auf. „Er fragte: Wollen wir einen Dreier machen? Wer möchte schon, dass ein G'spuserl, dass man nackert gesehen wird“, erklärte der Angeklagte, warum er daraufhin dem Jugendlichen drohte: „Hau ab, sonst hau ich dir den Kopf ein.“ Diese Drohung ist auf einem Video zu hören, das der 16-Jährige von der Situation aufnahm.

Die Stimmung eskalierte, der 26-Jährige rangelte mit dem 16-Jährigen. „Da kamen schon Leute aus dem Lokal: Die Fußballkollegen und der Barbesitzer“, so der Angeklagte. „Die sahen, dass ich da hinten Probleme hatte.“

Die junge Frau, das mutmaßliche Opfer, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Der Schöffensenat entschied schließlich auf Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hilfe bei Gewalt

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter 03352 31420

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gewaltschutz.at