Eisenstadt will Verordnung gegen Lichtverschmutzung beschließen
Sternenklar
In der Gemeinderatssitzung am kommenden Montag will die Stadt eine in Österreich bisher einzigartige ortspolizeiliche Verordnung zur Eindämmung von Lichtverschmutzung beschließen.
Der Eisenstädter Astrophysiker Stefan Wallner und Bürgermeister Thomas Steiner wollen den Nachthimmel in Eisenstadt sternenklar machen.
© Fotos: BVZ/Kaiser
Lichtverschmutzung beeinflusst Mensch, Tier und Vegetation negativ. Zu viel künstliches Licht in der Nacht wirkt sich negativ auf den Biorhythmus aus und kann die Gesundheit beeinträchtigen. Exzessive Beleuchtung durch Werbetafeln, Gebäudebeleuchtung oder ungeeignete Straßenbeleuchtung belastet den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus und erhöht langfristig das Risiko für Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme.
Bürgermeister Thomas Steiner betont: „Wir haben bei diesem Thema bereits viel erreicht und setzen nun mit der Verordnung einen weiteren Meilenstein. Unser Ziel ist es, durch die nachhaltige Reduktion der Lichtverschmutzung die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“
Ziel: Gesundheit und Umwelt schützen
Die Verordnung legt klare Regeln fest, um bestehende Missstände zu beseitigen und neue zu vermeiden:
Für besondere Fälle wie Sicherheitsbeleuchtung, Sportveranstaltungen oder historische Gebäude sind gezielte Ausnahmen vorgesehen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen von bis zu 1.100 Euro geahndet werden. Dennoch setzt man vorab auf das Motto „Beraten statt Strafen“.
Maßnahmen und Erfolge
2019 wurde bereits die komplette öffentliche Beleuchtung in Eisenstadt auf vollabgeschirmte LED umgestellt, um Streulicht zu reduzieren. Diese LEDs mit warmweißer Lichtfarbe sparen jährlich so viel Energie ein, wie 300 Haushalte verbrauchen. Zudem sorgt eine gezielte Nachtabsenkung für weitere Einsparungen.
Astrophysiker Stefan Wallner bestätigt den positiven Effekt: „Messungen zeigen, dass die LED-Umstellung und die gezielten Abschaltungen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Nacht leisten.“ Seit Sommer 2024 liefert ein Messnetz in Echtzeit detaillierte Daten, die in die Forschung zur weiteren Reduktion der Lichtverschmutzung einfließen.

© Fotos: BVZ/Kaiser
Die Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten ist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten für Betriebe, die während dieser Zeit geöffnet haben, wie gastronomische Einrichtungen.
Anstrahlungen müssen so ausgerichtet sein, dass mindestens 90 Prozent des Lichts auf das angestrahlte Objekt treffen.
Nur warmweiße Lichtfarben mit maximal 3.000 Kelvin sind erlaubt.
Beleuchtete Filmsequenzen sind nicht zulässig, Textdarstellungen dürfen nicht blinken oder flimmern.